Eine Berechnung des Übergangsgeldes aus dem Tarifentgelt soll sicherstellen, dass die Übergangsgeldzahlung in angemessener Höhe erfolgt, d.h. es sollen die Einkommensverhältnisse einer altersmäßig und beruflich vergleichbaren nicht behinderten Person zugrunde gelegt werden. Damit sind die aktuellen Tarifverträge maßgebend.
Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Entgelt, welches Sie heute verdienen würden, kann nicht zugrunde gelegt werden - auch hier muss der Arbeitgeber das tarifvertragliche Entgelt zum aktuellen Zeitpunkt bestätigen.