Hallo,
Sie haben in einer Rentenauskunft grds drei Beträge:
Anspruch Erwerbsminderungsrente;
Anspruch Regelaltersrente, wenn keine weiteren Zahlungen mehr erfolgen;
Prognose, wie hoch die Regelaltersrente werden würde, wenn wie im Schnitt der letzten fünf Jahre weiter eingezahlt werden würde;
Wenn eine Ausgleichszahlung geleistet wurde, ist diese bereits in allen drei Rechnungen enthalten. Sie müssten evtl. diese Auskunft mit der letzten Auskunft oder Information vor der Ausgleichszahlung vergleichen.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam