Hallo Heiko,
reine Promotionsstudiengänge sind grundsätzlich keine Hochschulausbildung, welche zur Anerkennung von Anrechnungszeiten führen. Lediglich in Ausnahmefällen kann die Promotion daher als Anrechnungszeit anerkannt werden.
Insoweit sollten Sie sich nochmals mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt erläutern. Dieser kann die Notwendigkeit der Angaben prüfen und gegebenenfalls weitere Hinweise zu dem Ihnen vorliegenden Vordruck geben.
Alternativ können Sie die Eintragung auch wie von „Eintrag“ beschrieben vornehmen und dann die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers abwarten.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.