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Experten-Antwort

Berücksichtigung wegen Kindererziehung

von K03.06.2024 | 12:13
261 Ansichten
3 Antworten
Hallo, Es geht darum, wie die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung berechnet werde. 1. KIND Mai.1987 geboren und 2. KIND Dezember 1988 geboren. Für jedes Kind bekommt man doch 30 Monate gutgeschrieben? Und wenn das 2. Kind in den 30 Monaten geboren wird, wird der Rest noch extra dazugerechnet, oder? Also als Kindererziehung steht da von Mai 1987 bis Dezember 1998 aber müsste da nicht noch ein Jahr drauf wegen Kindererziehung? Oder ist das dann anders, weil der Vater der Kinder früh verstorben ist und die ganzen 10 Jahre berechnet worden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.06.2024 | 14:19

Hallo K,

 

die Antwort von "kurz und knapp" ist korrekt.

 

Nachlesen können Sie dies auch in der Broschüre "Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente". Hier kommt der Link auf die Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.html

 

Ob die Zeiten bereits vollständig berücksichtigt sind, können Sie aus Ihrem Versicherungsverlauf entnehmen.

Einen aktuellen Versicherungsverlauf können Sie über unsere Online-Services anfordern oder im Kundenportal direkt ansehen. 

Hier kommen dazu die entsprechenden Links: 

- Online-Services: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

- Kundenportal: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Kundenportal/kundenportal-node.html

 

Erziehen Sie gleichzeitig mehrere Kinder (zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten oder wenn während einer Kindererziehungszeit ein weiteres Kind, für das ebenfalls Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen sind, geboren wird), verlängert sich die Kindererziehungszeit um die Zeit, in der Sie gleichzeitig mehrere Kinder erzogen haben.

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung. 

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

kurz und knappam 03.06.2024 | 13:50
Kinderziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten. Für die ersten drei Lebensjahre erhalten Sie pro Kind 30 Monate Kinder'erziehungszeiten' (das sind Pflichtbeitragszeiten, für die Sie keine Beiträge bezahlen müssen). Zusätzlich erhalten Sie pro Kind maximal 10 Jahre Kinder'berücksichtigungszeiten', bei so dicht aufeinander geborenen Kindern wie in Ihrem Fall enden diese aber erst, wenn das jüngste Kind das 10. Lj. vollendet. Im Detail zum Nachlesen hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-…
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