Hallo K,
die Antwort von "kurz und knapp" ist korrekt.
Nachlesen können Sie dies auch in der Broschüre "Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente". Hier kommt der Link auf die Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.html
Ob die Zeiten bereits vollständig berücksichtigt sind, können Sie aus Ihrem Versicherungsverlauf entnehmen.
Einen aktuellen Versicherungsverlauf können Sie über unsere Online-Services anfordern oder im Kundenportal direkt ansehen.
Hier kommen dazu die entsprechenden Links:
- Online-Services: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
- Kundenportal: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Kundenportal/kundenportal-node.html
Erziehen Sie gleichzeitig mehrere Kinder (zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten oder wenn während einer Kindererziehungszeit ein weiteres Kind, für das ebenfalls Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen sind, geboren wird), verlängert sich die Kindererziehungszeit um die Zeit, in der Sie gleichzeitig mehrere Kinder erzogen haben.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Kinderziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten.
Für die ersten drei Lebensjahre erhalten Sie pro Kind 30 Monate Kinder'erziehungszeiten' (das sind Pflichtbeitragszeiten, für die Sie keine Beiträge bezahlen müssen).
Zusätzlich erhalten Sie pro Kind maximal 10 Jahre Kinder'berücksichtigungszeiten', bei so dicht aufeinander geborenen Kindern wie in Ihrem Fall enden diese aber erst, wenn das jüngste Kind das 10. Lj. vollendet.
Im Detail zum Nachlesen hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html
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