Guten Tag,
in einer Rentenauskunft werden die Monate mit Berücksichtigungszeit, die auf die Wartezeit angerechnet werden können, mitgezählt. Wenn dann am Ende für die Erfüllung der Wartezeit noch Monate fehlen, können diese durch bereits mitgezählte Monate mit Berücksichtigungszeit nicht kompensiert werden.
Fraglich ist, ob bei Ihnen tatsächlich schon eine umfassende Kontenklärung durchgeführt wurde (zum Beispiel Schul- und Beschäftigungszeiten im Ausland) oder ob sich noch weitere Monate ergeben können, die bisher nicht geklärt wurden. Dies sollten Sie konkret bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachfragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft und wünschen Ihnen einen schönen Tag!