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Experten-Antwort

Berechnug Witwen/er Rente

von wanderer18.03.2019 | 13:03
99 Ansichten
3 Antworten

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Berechnung der Witwen/wer Rente Sie JG 1952, Er JG 1947, Heirat 1970 KV Pflichtvers. 1 Kind Jetzige Altersrente Sie 1812 € Brutto, Netto 1614 € Er 2144 € Brutto, Netto 1911 € Zusatzversorgung ZVK bzw. betr. Rente Bitte um Berechnung Wer bekommt was ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo wanderer,

dem Grunde nach besteht ein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente von 60 % der Rente des verstorbenen Ehegatten unter Anrechnung des Einkommens des überlebenden Ehegatten, gilt für beiden Ehegatten. Zum Einkommen zählen die eigene Altersrente und auch die eigene Betriebsrente. Anrechnungsfrei bleibt monatlich ein Freibetrag von 845,59 EUR (West) und 810,22 EUR (Ost).

In den ersten 3 Monaten (sogenanntes Sterbequartal) nach dem Todesmonat, wird kein Einkommen angerechnet, d.h. der überlebende Ehegatte erhält 3 Renten des Verstorbenen ohne Kürzung.

Für eine detaillierte Berechnung wenden Sie sich bitte mit den konkreten Daten zu der Zusatzversorgung und der Betriebsrente an Ihre örtliche Beratungsstelle der Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Batrixam 18.03.2019 | 15:21
Ich möchte niemandem zu Nahe treten, aber bei Vorgabe dieser Daten hat der Experte ja richtig erkannt, dass hier das sog. "alte" Hinterbliebenenrecht anzuwenden ist. Dabei fallen Betriebs- und Zusatzrenten NICHT unter die EK-Anrechnung! Wann sind "Er" und "Sie" denn in Rente gegangen )welches Jahr)?
wandereram 19.03.2019 | 17:18
Rentenbeginn er 2007 und Sie 2015 Das mit den alten Recht haben Sie gut beantwortet (Vertrauensschutz) HG Wanderer
Deutsche Rentenversicherung
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