Hallo wanderer,
dem Grunde nach besteht ein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente von 60 % der Rente des verstorbenen Ehegatten unter Anrechnung des Einkommens des überlebenden Ehegatten, gilt für beiden Ehegatten. Zum Einkommen zählen die eigene Altersrente und auch die eigene Betriebsrente. Anrechnungsfrei bleibt monatlich ein Freibetrag von 845,59 EUR (West) und 810,22 EUR (Ost).
In den ersten 3 Monaten (sogenanntes Sterbequartal) nach dem Todesmonat, wird kein Einkommen angerechnet, d.h. der überlebende Ehegatte erhält 3 Renten des Verstorbenen ohne Kürzung.
Für eine detaillierte Berechnung wenden Sie sich bitte mit den konkreten Daten zu der Zusatzversorgung und der Betriebsrente an Ihre örtliche Beratungsstelle der Rentenversicherung.