RENTENINFORMATION:
Die Renteninformation informiert über den aktuellen Stand des Rentenversicherungskontos und über die Ansprüche, die dem Versicherten aus der Rentenversicherung zustehen.
Wer 27 Jahre alt ist und mindestens 5 Beitragsjahre hat, bekommt sie EINMAL JÄHRLICH ZUGESANDT. Die Rentenversicherungsträger teilen darin mit, welche Rente mit 65 zu erwarten ist. Die Renteninformation enthält außerdem für den zukünftigen Rentenanspruch grundsätzlich drei Hochrechnungen (ohne Steigerungsrate sowie mit einer Rentensteigerung von 1 Prozent bzw. 2 Prozent pro Jahr) sowie Angaben über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente und eine Übersicht über die gezahlten Beiträge.
RENTENAUSKUNFT:
Die Rentenversicherungsträger speichern alle für die Rentenversicherung erheblichen Zeiten eines Versicherten in einem unter seiner persönlichen Versicherungsnummer geführten Konto (sog. Versicherungskonto). Dabei sind sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Versicherungskonto gespeicherten Daten vollständig und geklärt sind. Trotz der Tatsache, dass viele Zeiten maschinell übermittelt werden, gibt es meistens einige Lücken in der Versicherungsbiografie.
Bei Versicherten ab dem 43. Lebensjahr versendet der Rentenversicherungsträger automatisch einen Versicherungsverlauf und fordert gleichzeitig zur Kontenklärung auf. Die notwendigen Antragsvordrucke werden hierbei automatisch beigefügt.
Ist bereits aus der Renteninformation ersichtlich, dass Zeiten im Versicherungskonto fehlen, kann der Versicherte natürlich auch schon viel früher beantragen, dass bei ihm eine Kontenklärung durchgeführt wird.
Der Versicherungsträger führt die Klärung des Versicherungskontos durch und erteilt einen sogenannten Feststellungsbescheid, mit dem die rentenrechtlichen Zeiten festgestellt werden. Sofern der Versicherte das 54. Lebensjahr vollendet hat, wird diesem Bescheid eine Rentenauskunft beigefügt. Die Rentenauskunft ersetzt ab diesem Zeitpunkt alle drei Jahre die Renteninformation.
Die Erteilung einer Rentenauskunft ist aber auch auf Antrag unabhängig von diesen Zeitpunkten möglich.
Die Rentenauskunft enthält insbesondere:
1. Übersicht über die rentenrechtlichen Zeiten (= Versicherungsverlauf)
2. Darstellung der persönlichen Entgeltpunkte
3. Angaben über die Höhe der möglichen späteren Renten
4. Hinweise, für welche Rentenarten die Voraussetzungen erfüllt sind und wann der mögliche Rentenbeginn ist