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Berechnung 'Berufsjahre' bei besonders langjährig Versicherte

von GogoMobil22.04.2009 | 13:01
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich müsste bereits bis 66 arbeiten (geb. 1958), könnte aber meine 45 'Berufsjahre' vorher "voll" haben. Ich bin mir nur nicht sicher, wie das berechnet wird. Ist das derselbe Zeitraum wie die im Rentenkonto nachgewiesenen Zeiten (1:1)? Wenn nein, wo wird unterschieden? Leider gibt der Rentenkontoauszug dazu kein Antwort ... Ich bitte um eine Klärung.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

RENTENINFORMATION:

Die Renteninformation informiert über den aktuellen Stand des Rentenversicherungskontos und über die Ansprüche, die dem Versicherten aus der Rentenversicherung zustehen.

Wer 27 Jahre alt ist und mindestens 5 Beitragsjahre hat, bekommt sie EINMAL JÄHRLICH ZUGESANDT. Die Rentenversicherungsträger teilen darin mit, welche Rente mit 65 zu erwarten ist. Die Renteninformation enthält außerdem für den zukünftigen Rentenanspruch grundsätzlich drei Hochrechnungen (ohne Steigerungsrate sowie mit einer Rentensteigerung von 1 Prozent bzw. 2 Prozent pro Jahr) sowie Angaben über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente und eine Übersicht über die gezahlten Beiträge.

RENTENAUSKUNFT:

Die Rentenversicherungsträger speichern alle für die Rentenversicherung erheblichen Zeiten eines Versicherten in einem unter seiner persönlichen Versicherungsnummer geführten Konto (sog. Versicherungskonto). Dabei sind sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Versicherungskonto gespeicherten Daten vollständig und geklärt sind. Trotz der Tatsache, dass viele Zeiten maschinell übermittelt werden, gibt es meistens einige Lücken in der Versicherungsbiografie.

Bei Versicherten ab dem 43. Lebensjahr versendet der Rentenversicherungsträger automatisch einen Versicherungsverlauf und fordert gleichzeitig zur Kontenklärung auf. Die notwendigen Antragsvordrucke werden hierbei automatisch beigefügt.

Ist bereits aus der Renteninformation ersichtlich, dass Zeiten im Versicherungskonto fehlen, kann der Versicherte natürlich auch schon viel früher beantragen, dass bei ihm eine Kontenklärung durchgeführt wird.

Der Versicherungsträger führt die Klärung des Versicherungskontos durch und erteilt einen sogenannten Feststellungsbescheid, mit dem die rentenrechtlichen Zeiten festgestellt werden. Sofern der Versicherte das 54. Lebensjahr vollendet hat, wird diesem Bescheid eine Rentenauskunft beigefügt. Die Rentenauskunft ersetzt ab diesem Zeitpunkt alle drei Jahre die Renteninformation.

Die Erteilung einer Rentenauskunft ist aber auch auf Antrag unabhängig von diesen Zeitpunkten möglich.

Die Rentenauskunft enthält insbesondere:

1. Übersicht über die rentenrechtlichen Zeiten (= Versicherungsverlauf)

2. Darstellung der persönlichen Entgeltpunkte

3. Angaben über die Höhe der möglichen späteren Renten

4. Hinweise, für welche Rentenarten die Voraussetzungen erfüllt sind und wann der mögliche Rentenbeginn ist

5 Antworten

PISAam 22.04.2009 | 13:12
In einer "Rentenauskunft" wird genau auf diese "neue Rente"Bezug genommen.Dort sind auch die von Ihnen für diese Wartezeit zurückgelgeten Zeiten aufgeführt.Fordern Sie diese, falls Ihnen keine aktuelle vorliegt, bei dem für Sie zuständigen Rentenversicheurungsträger an.
Tschackaam 22.04.2009 | 13:33
Hallo, die sog. 45'er Regelung betrifft die "NEUE" Altersrente für "BESONDERS" langjährig Versicherte (s. Rentenauskunft nicht Renteninformation!) dort wird explizit aufgeführt welche Jahre zu den 45 Pflichtjahren gezählt werden. Weiterhin ist die Rente frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich!!! Auch wenn Sie die 45 Jahre mit 64 oder noch früher "voll" haben, dass spielt hier keine Rolle! Die Voraussetzungen sind 65.Lj. vollendet UND 45 Pflichtjahre! MfG Tschacka
PISAam 22.04.2009 | 13:50
Das was sie jährich erhalten ist die Renteninformation ( steht auch drauf!!). Eine Rentenauskunft, die wesentlich umfangreicher ist, enthält auch die Rentenberechnung, ( Entgeltpunkte etc. ) Schauen Sie einfach mal in Ihren Unterlagen, ob Sie dort etwas haben, auf dem RENTENAUSKUNFT steht. Die Renteninformation informiert lediglich über die Steigerung des Rentenanspruchs.
Tschackaam 22.04.2009 | 13:52
ja genau, die Renteninfo ist dieses wunderschöne Blättchen mit den drei Werten 1. Erwerbsminderungsrente 2. momentaner Rentenstand 3. zu erwartenden Rente hier dann mit dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre bis zum Rentenalter (ohne Kürzung) hochgerechnet. Dieser letzte Wert ist daher m.E. sehr schwammig, da der Durchschnitt sich ja ändern kann (Krankengeld/Arbeitslosigkeit/Übergangsgeld/Altersteilzeit und was es sonst noch so alles gibt) Ich empfehle Ihnen daher sich in einem persönlichen Beratungsgespräch eine Probeberechnung mit dem gewünschten Rentenalter ausstellen zu lassen. Dauert ca. ne halbe Stunde und Sie haben Ihre Rentenauskunft. Das ist am einfachsten denke ich. Grüße Tschacka
GogoMobilam 22.04.2009 | 13:41
Hallo Tschacka, danke für die Auskunft. > (s. Rentenauskunft, nicht Renteninformation!) dort wird explizit aufgeführt welche Jahre zu den 45 Pflichtjahren gezählt werden. Mir ist folgendes noch unklar: Was ist die "Rentenauskunft" und was ist die "Renteninformation"? Muss ich die "Rentenauskunft" explizit anfordern? ist das, was ich in etwa jährlich erhalte, die "Renteninformation"? > Die Voraussetzungen sind 65.Lj. vollendet UND 45 Pflichtjahre! Das ist mir klar.
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