Hallo Daniel,
bitte entschuldigen Sie zunächst die späte Antwort, aber es handelt sich hier in der Tat um eine sehr umfangreiche und schwierige Berechnung, mit der ich mich erstmal selber befassen musste, da dies wahrlich nicht zu meinem Arbeitsalltag und auch nicht zu meinen Aufgaben gehört. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Zunächst einmal zu Ihrer Anfrage vom 22.06.2019, 10:07 Uhr:
In der Rentenbezugsmitteilung wird der Rechenweg für den Anpassungsbetrag leider nicht aufgezeigt.
Zum ursprünglichen Eintrag vom 21.06.2019, 13:42 Uhr:
Ich kann leider keine Berechnung der Anpassungsbeträge vornehmen, da dies zum einen viel zu aufwändig ist und zum anderen hierzu noch Daten wie z. B. die persönlichen Entgeltpunkte, die der Rentenzahlung zu Grunde liegen, bekannt sein müssten.
Ich habe Ihnen daher die Anweisung eines „vereinfachten“ Berechnungsweges herausgesucht und auch Beispiele dazu. Möglicherweise können Sie sich daran orientieren und die von Ihnen gewünschten Daten zumindest annähernd ermitteln.
Darüber hinaus wird es vermutlich in der Tat nicht möglich sein, einen fiktiven Anpassungsbetrag für die Zukunft zu ermitteln, da hierfür zu viele Unbekannte im Spiel sind.
Vereinfacht betrachtet errechnet sich der Anpassungsbetrag für ein Jahr aus der Differenz des Jahresrentenbetrages zum Jahresrentenbetrag im Jahr der Fest-schreibung des steuerfreien Teils der Rente.
Tatsächlich berechnen die Rentenversicherungsträger den Rentenanpassungsbetrag auf der Grundlage der monatlichen Rentenbeträge. Die anschauliche Jahreswert-betrachtung kann deshalb aufgrund von Rundungsdifferenzen abweichen.
Weiterhin führt die vereinfachte Betrachtungsweise einer Jahresdifferenzbildung zu unzutreffenden Ergebnissen, wenn die (Jahres-)Rentenhöhe sich nicht aus-schließlich durch Rentenanpassungen, sondern zum Beispiel durch Neufeststellung der der Rente zu Grunde liegenden Entgeltpunkte, eine Veränderung der persön-lichen Entgeltpunkte, eine Änderung des Rentenartfaktors, durch Anrechnung von Einkommen oder Nach- und Rückzahlungsbeträge verändert.
Hinweis:
In Fällen, in denen sich die monatliche Rente vermindert, können auch in der gekürzten Rente Teile enthalten sein, die auf einer regelmäßigen Anpassung der Rente beruhen. Dabei gilt, dass in der gekürzten Rente der gleiche prozentuale Anteil eines Anpassungsbetrages enthalten ist, der in der ungekürzten Rente enthalten wäre.
Die Berechnung des Anpassungsbetrages durch die Rentenversicherungsträger wird nach den folgenden Grundsätzen vorgenommen:
1. Für das Jahr, aus dem der steuerfreie Teil der Rente ermittelt
wird (Jahr nach Rentenbeginn beziehungsweise bei einem Renten-
beginn vor 2005 das Jahr 2005 = „Basisjahr“) wird ein durch-
schnittlicher Monatsrentenbetrag gebildet („Startbetrag“).
2. Erstmalig kann sich ein Anpassungsbetrag im Folgejahr ergeben.
Fand bereits im „Basisjahr“ eine Rentenanpassung statt, ergibt
sich schon für den Monat Januar des Folgejahres ein Anpassungs-
betrag in der Monatsrente, der sich mit einer Rentenpassung im
Juli diesen Jahres ab diesem Zeitpunkt nochmals verändert. Fand
im „Basisjahr“ keine Rentenanpassung statt, ergibt sich erst-
malig mit dem Monat der nächsten Rentenanpassung (frühestens
also im Juli des Folgejahres) ein Anpassungsbetrag.
Für die Berechnung des Anpassungsbetrages sind die einzelnen
Monatsbeträge mit dem „Startbetrag“ aus dem „Basisjahr“ zu
vergleichen. Die gegebenenfalls bestehende Differenz ist der
aus dieser Monatsrente resultierende Anpassungsbetrag. Die
monatlichen Anpassungsbeträge eines Jahres werden zum
Anpassungsbetrag für das Jahr addiert.
3. Hat sich allerdings die monatliche Rente auch durch eine
Neubestimmung der der Rente zu Grunde liegenden Entgeltpunkte,
persönlichen Entgeltpunkte oder des Rentenartfaktors verändert,
ändert sich mit dieser Änderung der monatliche Anpassungsbetrag
im Verhältnis, in dem die neue Monatsrente zur alten Monats-
rente steht.(Beispiel 1)
Ist zusätzlich zu diesem Zeitpunkt eine Anpassung zu berück- sichtigen, wird der Anpassungsbetrag zunächst wie beschrieben
entsprechend der Veränderung bei den Entgeltpunkten,
persönlichen Entgeltpunkten oder des Rentenartfaktors durch
Vervielfältigung mit dem Verhältnis aus neuer zu bisheriger
Monatsrente verändert, wobei eine fiktive neue Rente auf der
Grundlage des bisherigen aktuellen Rentenwertes berücksichtigt
wird (die Rentenanpassung also noch außer Acht gelassen wird).
Erst danach wird dieser geänderte Anpassungsbetrag noch um den
sich aus der Rentenanpassung ergebenden Anpassungsbetrag
(Differenz zwischen neuer Monatsrente mit neuem aktuellen
Rentenwert und neuer Monatsrente mit altem aktuellen
Rentenwert) erhöht. Dieser Wert ist dann der neue
Anpassungsbetrag der Monatsrente ab dem Anpassungszeitpunkt.
(Beispiel 2)
Beispiel 1:
Berechnen des Anpassungsbetrages für einen Rentenbezug, bei dem sich die Rentenhöhe ausschließlich aus Anlass der regelmäßigen Rentenanpassung verändert
und bei dem die Vorschriften über das Zusammentreffen von Renten und Einkommen
keine Anwendung finden.
Beginn einer Altersrente: 01.03.2008
Folgende steuerrelevante Rentenbeträge standen zu:
Im Jahr 2008:
01.03.2008 - 30.06.2008 (monatlich 1.000 EUR) 4.000 EUR
01.07.2008 - 31.12.2008 (monatlich 1.010 EUR) 6.060 EUR
Summe Jahresrente 10.060 EUR
Im Jahr 2009:
01.01.2009 - 30.06.2009 (monatlich 1.010 EUR) 6.060 EUR
01.07.2009 - 31.12.2009 (monatlich 1.020 EUR) 6.120 EUR
Summe Jahresrente 12.180 EUR
Im Jahr 2010:
01.01.2010 - 30.06.2010 (monatlich 1.020 EUR) 6.120 EUR
01.07.2010 - 31.12.2010 (monatlich 1.030 EUR) 6.180 EUR
Summe Jahresrente 12.300 EUR
Im Jahr 2011:
01.01.2011 - 30.06.2011 (monatlich 1.030 EUR) 6.180 EUR
01.07.2011 - 31.12.2011 (monatlich 1.040 EUR) 6.240 EUR
Summe Jahresrente 12.420 EUR
Lösung:
Im Jahr 2008:
Das Jahr des Rentenbeginns ist gleichzeitig das Jahr zur Ermittlung des Besteuerungsanteils (hier:
56 %). Ein Anpassungsbetrag entsteht im Jahr des Rentenbeginns nicht.
Im Jahr 2009:
Das Jahr nach Rentenbeginn dient der Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente (sogenanntes
„Basisjahr“).
durchschnittlicher Monatsbetrag aus 12.180 EUR (sogenannter „Startbetrag“): 1.015 EUR
Ein Anpassungsbetrag entsteht im Jahr nach Rentenbeginn nicht.
Im Jahr 2010:
Der monatliche Anpassungsbetrag berechnet sich aus Monatsrente abzüglich Startbetrag.
01.01. - 30.06.2010 1.020 EUR - 1.015 EUR = 5 EUR Summe 30 EUR
01.07. - 31.12.2010 1.030 EUR - 1.015 EUR = 15 EUR Summe 90 EUR
Der im Jahresbetrag der Rente enthaltene (Gesamt-)Anpassungsbetrag beträgt: 120 EUR
Im Jahr 2011:
Der Anpassungsbetrag berechnet sich aus Monatsrente abzüglich Startbetrag.
01.01. - 30.06.2011 1.030 EUR - 1.015 EUR = 15 EUR Summe 90 EUR
01.07. - 31.12.2011 1.040 EUR - 1.015 EUR = 25 EUR Summe 150 EUR
Der im Jahresbetrag der Rente enthaltene (Gesamt-)Anpassungsbetrag beträgt: 240 EUR
Beispiel 2:
Berechnen des Anpassungsbetrages für einen Rentenbezug, bei dem sich die Höhe
der persönlichen Entgeltpunkte außerhalb einer Rentenanpassung verändert hat.
Beginn einer Altersvollrente 01.03.2007
Altersteilrente in Höhe einer 2/3-Teilrente 01.02.2009 bis 31.07.2009
Altersvollrente nach Altersteilrentenbezug ab 01.08.2009
Folgende steuerrelevante Rentenbeträge standen zu:
Im Jahr 2008:
01.01.2008 - 30.06.2008 (monatlich 945,72 EUR aus 36,0000 PEP x 26,27 EUR ARW) 5.674,32 EUR
01.07.2008 - 31.12.2008 (monatlich 956,16 EUR aus 36,0000 PEP x 26,56 EUR ARW) 5.736,96 EUR
Summe Jahresrente 11.411,28 EUR
Im Jahr 2009:
01.01.2009 - 31.01.2009 (monatlich 956,16 EUR aus 36,0000 PEP x 26,56 EUR ARW) 956,16 EUR
01.02.2009 - 30.06.2009 (monatlich 637,44 EUR aus 24,0000 PEP x 26,56 EUR ARW) 3.187,20 EUR
01.07.2009 - 31.07.2009 (monatlich 652,80 EUR aus 24,0000 PEP x 27,20 EUR ARW) 652,80 EUR
01.08.2009 - 31.12.2009 (monatlich 990,44 EUR aus 36,4133 PEP x 27,20 EUR ARW) 4.952,20 EUR
Summe Jahresrente 9.748,36 EUR
Lösung:
Im Jahr 2007:
Das Jahr des Rentenbeginns ist das Jahr zur Ermittlung des Besteuerungsanteils, da ein Vorrentenbezug
nicht vorliegt. Es ergibt sich ein Besteuerungsanteil von 54 %. Ein Anpassungsbetrag entsteht im
Jahr des Rentenbeginns nicht.
Im Jahr 2008:
Das Jahr nach Rentenbeginn dient der Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente (sogenanntes „Basisjahr“).
Jahresbetrag der Rente 11.411,28 EUR
durchschnittlicher Monatsbetrag aus 11.411,28 EUR (sogenannter „Startbetrag“): 950,94 EUR
Ein Anpassungsbetrag entsteht im Jahr nach Rentenbeginn nicht.
Im Jahr 2009:
Der monatliche Anpassungsbetrag berechnet sich aus der Monatsrente abzüglich „Startbetrag“.
01.01. - 31.01.2009 956,16 EUR - 950,94 EUR = 5,22 EUR
(1 Monat) Summe 5,22 EUR
Mit der Änderung der persönlichen Entgeltpunkte (Altersteilrente in Höhe einer 2/3-Teilrente nach Altersvollrente)
wird der Anpassungsbetrag mit dem Verhältnis aus dieser Änderung fortgeschrieben.
01.02. - 30.06.2009 5,22 EUR x (24,0000 x 26,56) / (36,0000 x 26,56) = 3,48 EUR
(5 Monate) Summe 17,40 EUR
Zur Rentenanpassung wird der bisherige Anpassungsbetrag um den sich aus der Rentenanpassung
ergebenden Änderungsbetrag erhöht. Dazu wird die Differenz zwischen der neuen Monatsrente und der
alten Monatsrente addiert.
01.07. - 31.07.2009 (24,0000 x 27,20) - (24,0000 x 26,56) = 15,36 EUR
3,48 EUR + 15,36 EUR = 18,84 EUR (1 Monat) Summe 18,84 EUR
Mit der Änderung der persönlichen Entgeltpunkte (Altersvollrente nach Altersteilrente in Höhe einer 2/3-Teilrente) wird der Anpassungsbetrag mit dem Verhältnis aus dieser Änderung fortgeschrieben.
01.08. - 31.12.2009 18,84 EUR x (36,4133 x 27,20) / (24,0000 x 27,20) = 28,58 EUR(5 Monate) Summe 142,90 EUR
Der im Jahresbetrag der Rente im Jahr 2009 enthaltene (Gesamt-)Anpassungsbetrag
beträgt: 184,36 EUR
Ich hoffe, dass Sie damit was anfangen können. Mehr kann ich leider zu diesem Thema nicht für Sie tun.
Hallo ****,
sicher ist es zum Teil ein Blick in die Glaskugel bezogen auf Steuer- und SV-Beitragssätze. Ich beschäftige mich aber gern damit, weil es für mich wichtig ist.
Bei den Rechenbeispielen, die ich zur Ermittlung des Anpassungsbetrages gesehen habe, bei denen war der Rentenerhöhungssatz uninteressant, da schlussendlich nur die Gesamtjshresbruttorente für die Berechnung entscheidend war. Diese Summen habe ich ja auch vorgegeben (sogar getrennt nach den Jahreshälften, was der Rentenerhöhung entspricht).
Was ich nicht weiß, ist, ob ich für die Berechnung noch den Prozentsatz der Teilrente, der sich durch den Hinzuverdienst ergibt, für jedes Jahr angeben müsste, damit eine korrekte Berechnung erfolgen kann...
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