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Experten-Antwort

Berechnung Anpassungsbetrag in Verbindung mit Flexi-Rente

von Daniel21.06.2019 | 13:42
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8 Antworten
Hallo zusammen, soweit ich mich schlau gemacht habe, ist die Berechnung des Anpassungsbetrages keine einfache Sache. Falls niemand sich in der Lage fühlt, eine Berechnung beim folgenden Beispiel vorzunehmen, würde ich mich auch sehr freuen, wenn man mich auf Beispiele verweist, an denen ich mich orientieren kann. Hier die Daten: Beginn Flexi-Rente: 01.09.2018 mit 9,9 % Abschlag Beginn Vollrente: 01.06.2021 Bruttojahresrente 2018: 4.600 EUR (4 x 1.150 EUR) Bruttojahresrente 2019: 6.300 EUR (6 x 500 EUR + 6 x 550 EUR) Bruttojahresrente 2020: 6.900 EUR (6 x 550 EUR + 6 x 600 EUR) Bruttojahresrente 2021: 15.100 EUR (5 x 1.000 EUR + 1 x 1.400 EUR + 6 x 1.450 EUR) Bruttojahresrente 2022: 17.700 EUR (6 x 1.450 EUR + 6 x 1.500 EUR) Vielen Dank im Voraus. MfG Daniel

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.06.2019 | 09:56

Hallo Daniel,

bitte entschuldigen Sie zunächst die späte Antwort, aber es handelt sich hier in der Tat um eine sehr umfangreiche und schwierige Berechnung, mit der ich mich erstmal selber befassen musste, da dies wahrlich nicht zu meinem Arbeitsalltag und auch nicht zu meinen Aufgaben gehört. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Zunächst einmal zu Ihrer Anfrage vom 22.06.2019, 10:07 Uhr:

In der Rentenbezugsmitteilung wird der Rechenweg für den Anpassungsbetrag leider nicht aufgezeigt.

Zum ursprünglichen Eintrag vom 21.06.2019, 13:42 Uhr:

Ich kann leider keine Berechnung der Anpassungsbeträge vornehmen, da dies zum einen viel zu aufwändig ist und zum anderen hierzu noch Daten wie z. B. die persönlichen Entgeltpunkte, die der Rentenzahlung zu Grunde liegen, bekannt sein müssten.

Ich habe Ihnen daher die Anweisung eines „vereinfachten“ Berechnungsweges herausgesucht und auch Beispiele dazu. Möglicherweise können Sie sich daran orientieren und die von Ihnen gewünschten Daten zumindest annähernd ermitteln.

Darüber hinaus wird es vermutlich in der Tat nicht möglich sein, einen fiktiven Anpassungsbetrag für die Zukunft zu ermitteln, da hierfür zu viele Unbekannte im Spiel sind.

Vereinfacht betrachtet errechnet sich der Anpassungsbetrag für ein Jahr aus der Differenz des Jahresrentenbetrages zum Jahresrentenbetrag im Jahr der Fest-schreibung des steuerfreien Teils der Rente.

Tatsächlich berechnen die Rentenversicherungsträger den Rentenanpassungsbetrag auf der Grundlage der monatlichen Rentenbeträge. Die anschauliche Jahreswert-betrachtung kann deshalb aufgrund von Rundungsdifferenzen abweichen.

Weiterhin führt die vereinfachte Betrachtungsweise einer Jahresdifferenzbildung zu unzutreffenden Ergebnissen, wenn die (Jahres-)Rentenhöhe sich nicht aus-schließlich durch Rentenanpassungen, sondern zum Beispiel durch Neufeststellung der der Rente zu Grunde liegenden Entgeltpunkte, eine Veränderung der persön-lichen Entgeltpunkte, eine Änderung des Rentenartfaktors, durch Anrechnung von Einkommen oder Nach- und Rückzahlungsbeträge verändert.

Hinweis:

In Fällen, in denen sich die monatliche Rente vermindert, können auch in der gekürzten Rente Teile enthalten sein, die auf einer regelmäßigen Anpassung der Rente beruhen. Dabei gilt, dass in der gekürzten Rente der gleiche prozentuale Anteil eines Anpassungsbetrages enthalten ist, der in der ungekürzten Rente enthalten wäre.

Die Berechnung des Anpassungsbetrages durch die Rentenversicherungsträger wird nach den folgenden Grundsätzen vorgenommen:

1. Für das Jahr, aus dem der steuerfreie Teil der Rente ermittelt

wird (Jahr nach Rentenbeginn beziehungsweise bei einem Renten-

beginn vor 2005 das Jahr 2005 = „Basisjahr“) wird ein durch-

schnittlicher Monatsrentenbetrag gebildet („Startbetrag“).

2. Erstmalig kann sich ein Anpassungsbetrag im Folgejahr ergeben.

Fand bereits im „Basisjahr“ eine Rentenanpassung statt, ergibt

sich schon für den Monat Januar des Folgejahres ein Anpassungs-

betrag in der Monatsrente, der sich mit einer Rentenpassung im

Juli diesen Jahres ab diesem Zeitpunkt nochmals verändert. Fand

im „Basisjahr“ keine Rentenanpassung statt, ergibt sich erst-

malig mit dem Monat der nächsten Rentenanpassung (frühestens

also im Juli des Folgejahres) ein Anpassungsbetrag.

Für die Berechnung des Anpassungsbetrages sind die einzelnen

Monatsbeträge mit dem „Startbetrag“ aus dem „Basisjahr“ zu

vergleichen. Die gegebenenfalls bestehende Differenz ist der

aus dieser Monatsrente resultierende Anpassungsbetrag. Die

monatlichen Anpassungsbeträge eines Jahres werden zum

Anpassungsbetrag für das Jahr addiert.

3. Hat sich allerdings die monatliche Rente auch durch eine

Neubestimmung der der Rente zu Grunde liegenden Entgeltpunkte,

persönlichen Entgeltpunkte oder des Rentenartfaktors verändert,

ändert sich mit dieser Änderung der monatliche Anpassungsbetrag

im Verhältnis, in dem die neue Monatsrente zur alten Monats-

rente steht.(Beispiel 1)

Ist zusätzlich zu diesem Zeitpunkt eine Anpassung zu berück- sichtigen, wird der Anpassungsbetrag zunächst wie beschrieben

entsprechend der Veränderung bei den Entgeltpunkten,

persönlichen Entgeltpunkten oder des Rentenartfaktors durch

Vervielfältigung mit dem Verhältnis aus neuer zu bisheriger

Monatsrente verändert, wobei eine fiktive neue Rente auf der

Grundlage des bisherigen aktuellen Rentenwertes berücksichtigt

wird (die Rentenanpassung also noch außer Acht gelassen wird).

Erst danach wird dieser geänderte Anpassungsbetrag noch um den

sich aus der Rentenanpassung ergebenden Anpassungsbetrag

(Differenz zwischen neuer Monatsrente mit neuem aktuellen

Rentenwert und neuer Monatsrente mit altem aktuellen

Rentenwert) erhöht. Dieser Wert ist dann der neue

Anpassungsbetrag der Monatsrente ab dem Anpassungszeitpunkt.

(Beispiel 2)

Beispiel 1:

Berechnen des Anpassungsbetrages für einen Rentenbezug, bei dem sich die Rentenhöhe ausschließlich aus Anlass der regelmäßigen Rentenanpassung verändert

und bei dem die Vorschriften über das Zusammentreffen von Renten und Einkommen

keine Anwendung finden.

Beginn einer Altersrente: 01.03.2008

Folgende steuerrelevante Rentenbeträge standen zu:

Im Jahr 2008:

01.03.2008 - 30.06.2008 (monatlich 1.000 EUR) 4.000 EUR

01.07.2008 - 31.12.2008 (monatlich 1.010 EUR) 6.060 EUR

Summe Jahresrente 10.060 EUR

Im Jahr 2009:

01.01.2009 - 30.06.2009 (monatlich 1.010 EUR) 6.060 EUR

01.07.2009 - 31.12.2009 (monatlich 1.020 EUR) 6.120 EUR

Summe Jahresrente 12.180 EUR

Im Jahr 2010:

01.01.2010 - 30.06.2010 (monatlich 1.020 EUR) 6.120 EUR

01.07.2010 - 31.12.2010 (monatlich 1.030 EUR) 6.180 EUR

Summe Jahresrente 12.300 EUR

Im Jahr 2011:

01.01.2011 - 30.06.2011 (monatlich 1.030 EUR) 6.180 EUR

01.07.2011 - 31.12.2011 (monatlich 1.040 EUR) 6.240 EUR

Summe Jahresrente 12.420 EUR

Lösung:

Im Jahr 2008:

Das Jahr des Rentenbeginns ist gleichzeitig das Jahr zur Ermittlung des Besteuerungsanteils (hier:

56 %). Ein Anpassungsbetrag entsteht im Jahr des Rentenbeginns nicht.

Im Jahr 2009:

Das Jahr nach Rentenbeginn dient der Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente (sogenanntes

„Basisjahr“).

durchschnittlicher Monatsbetrag aus 12.180 EUR (sogenannter „Startbetrag“): 1.015 EUR

Ein Anpassungsbetrag entsteht im Jahr nach Rentenbeginn nicht.

Im Jahr 2010:

Der monatliche Anpassungsbetrag berechnet sich aus Monatsrente abzüglich Startbetrag.

01.01. - 30.06.2010 1.020 EUR - 1.015 EUR = 5 EUR Summe 30 EUR

01.07. - 31.12.2010 1.030 EUR - 1.015 EUR = 15 EUR Summe 90 EUR

Der im Jahresbetrag der Rente enthaltene (Gesamt-)Anpassungsbetrag beträgt: 120 EUR

Im Jahr 2011:

Der Anpassungsbetrag berechnet sich aus Monatsrente abzüglich Startbetrag.

01.01. - 30.06.2011 1.030 EUR - 1.015 EUR = 15 EUR Summe 90 EUR

01.07. - 31.12.2011 1.040 EUR - 1.015 EUR = 25 EUR Summe 150 EUR

Der im Jahresbetrag der Rente enthaltene (Gesamt-)Anpassungsbetrag beträgt: 240 EUR

Beispiel 2:

Berechnen des Anpassungsbetrages für einen Rentenbezug, bei dem sich die Höhe

der persönlichen Entgeltpunkte außerhalb einer Rentenanpassung verändert hat.

Beginn einer Altersvollrente 01.03.2007

Altersteilrente in Höhe einer 2/3-Teilrente 01.02.2009 bis 31.07.2009

Altersvollrente nach Altersteilrentenbezug ab 01.08.2009

Folgende steuerrelevante Rentenbeträge standen zu:

Im Jahr 2008:

01.01.2008 - 30.06.2008 (monatlich 945,72 EUR aus 36,0000 PEP x 26,27 EUR ARW) 5.674,32 EUR

01.07.2008 - 31.12.2008 (monatlich 956,16 EUR aus 36,0000 PEP x 26,56 EUR ARW) 5.736,96 EUR

Summe Jahresrente 11.411,28 EUR

Im Jahr 2009:

01.01.2009 - 31.01.2009 (monatlich 956,16 EUR aus 36,0000 PEP x 26,56 EUR ARW) 956,16 EUR

01.02.2009 - 30.06.2009 (monatlich 637,44 EUR aus 24,0000 PEP x 26,56 EUR ARW) 3.187,20 EUR

01.07.2009 - 31.07.2009 (monatlich 652,80 EUR aus 24,0000 PEP x 27,20 EUR ARW) 652,80 EUR

01.08.2009 - 31.12.2009 (monatlich 990,44 EUR aus 36,4133 PEP x 27,20 EUR ARW) 4.952,20 EUR

Summe Jahresrente 9.748,36 EUR

Lösung:

Im Jahr 2007:

Das Jahr des Rentenbeginns ist das Jahr zur Ermittlung des Besteuerungsanteils, da ein Vorrentenbezug

nicht vorliegt. Es ergibt sich ein Besteuerungsanteil von 54 %. Ein Anpassungsbetrag entsteht im

Jahr des Rentenbeginns nicht.

Im Jahr 2008:

Das Jahr nach Rentenbeginn dient der Ermittlung des steuerfreien Anteils der Rente (sogenanntes „Basisjahr“).

Jahresbetrag der Rente 11.411,28 EUR

durchschnittlicher Monatsbetrag aus 11.411,28 EUR (sogenannter „Startbetrag“): 950,94 EUR

Ein Anpassungsbetrag entsteht im Jahr nach Rentenbeginn nicht.

Im Jahr 2009:

Der monatliche Anpassungsbetrag berechnet sich aus der Monatsrente abzüglich „Startbetrag“.

01.01. - 31.01.2009 956,16 EUR - 950,94 EUR = 5,22 EUR

(1 Monat) Summe 5,22 EUR

Mit der Änderung der persönlichen Entgeltpunkte (Altersteilrente in Höhe einer 2/3-Teilrente nach Altersvollrente)

wird der Anpassungsbetrag mit dem Verhältnis aus dieser Änderung fortgeschrieben.

01.02. - 30.06.2009 5,22 EUR x (24,0000 x 26,56) / (36,0000 x 26,56) = 3,48 EUR

(5 Monate) Summe 17,40 EUR

Zur Rentenanpassung wird der bisherige Anpassungsbetrag um den sich aus der Rentenanpassung

ergebenden Änderungsbetrag erhöht. Dazu wird die Differenz zwischen der neuen Monatsrente und der

alten Monatsrente addiert.

01.07. - 31.07.2009 (24,0000 x 27,20) - (24,0000 x 26,56) = 15,36 EUR

3,48 EUR + 15,36 EUR = 18,84 EUR (1 Monat) Summe 18,84 EUR

Mit der Änderung der persönlichen Entgeltpunkte (Altersvollrente nach Altersteilrente in Höhe einer 2/3-Teilrente) wird der Anpassungsbetrag mit dem Verhältnis aus dieser Änderung fortgeschrieben.

01.08. - 31.12.2009 18,84 EUR x (36,4133 x 27,20) / (24,0000 x 27,20) = 28,58 EUR(5 Monate) Summe 142,90 EUR

Der im Jahresbetrag der Rente im Jahr 2009 enthaltene (Gesamt-)Anpassungsbetrag

beträgt: 184,36 EUR

Ich hoffe, dass Sie damit was anfangen können. Mehr kann ich leider zu diesem Thema nicht für Sie tun.

7 Antworten

Modi1969am 22.06.2019 | 07:55
Hallo Daniel, Experte hatte es in einem anderen Thread bereits beschrieben: zunächst Kohorte 2018, also 76 % steuerpfl. Anteil. Der dauerhaft steuerfreie Anteil wird aus der Kalenderjahresrente 2019 (24 % hiervon) gebildet. Ändert sich der Zahlbetrag in den folgenden Kalenderjahren nicht nur durch Anpassung, verändert sich der steuerfreie Anteil entsprechend auch ( höhere Rente wegen Vollrente = höherer Freibetrag und umgekehrt.) Tiefer in die Berechnung einzusteigen, macht hier keinen Sinn. Denke mal, die Programme der DRV stellen die korrekten Werte der, also Rentenbezugsbescheinigungen für's Finanzamt für die einzelnen Jahre anfordern. Der Steuerberater sollte dann die Besteuerung der Rente darstellen können...
Danielam 22.06.2019 | 10:07
Hallo Modi1969, für mich würde eine konkrete Berechnung schon Sinn machen, da ich meine ungefähre steuerliche Situation in 2021/2022 gerne kennen würde. Darum habe ich mich auch hier nur auf die Frage des Anpassungsbetrages beschränkt, da sonst wieder gesagt wird, dass es eine Frage für ein Steuerforum sei. Aber die Berechnung des Anpassungsbetrages ist ja schon Sache der Rentenversicherung. Wird denn in der Rentenbezugsmitteilung der Rechenweg für den Anpassungsbetrag aufgezeigt oder steht da nur die bloße Zahl?
****am 22.06.2019 | 13:21
soweit ich mich schlau gemacht habe, ist die Berechnung des Anpassungsbetrages keine einfache Sache. Falls niemand sich in der Lage fühlt, eine Berechnung beim folgenden Beispiel vorzunehmen, würde ich mich auch sehr freuen, wenn man mich auf Beispiele verweist, an denen ich mich orientieren kann. Hier die Daten: Beginn Flexi-Rente: 01.09.2018 mit 9,9 % Abschlag Beginn Vollrente: 01.06.2021 Bruttojahresrente 2018: 4.600 EUR (4 x 1.150 EUR) Bruttojahresrente 2019: 6.300 EUR (6 x 500 EUR + 6 x 550 EUR) Bruttojahresrente 2020: 6.900 EUR (6 x 550 EUR + 6 x 600 EUR) Bruttojahresrente 2021: 15.100 EUR (5 x 1.000 EUR + 1 x 1.400 EUR + 6 x 1.450 EUR) Bruttojahresrente 2022: 17.700 EUR (6 x 1.450 EUR + 6 x 1.500 EUR) Vielen Dank im Voraus. Hallo Daniel, niemand, auch nicht der Experte wird Dir jetzt deine zukünftigen Anpassungsbeträge ausrechnen können, da niemand weiß mit welchen Prozentsätzen die Renten von 2020 bis 2022 erhöht werden. Du kannst ja die "Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt" für 2018 bei deinem RV-Träger anfordern (die ab 2019 kommen dann automatisch) und dann mit variablen Prozentsätzen die fiktiven möglichen Bruttojahresbeträge selbst hochrechnen und wenn Du noch eine zweite oder dritte Glaskugel hast, berechne auch gleich noch den möglichen zukünftigen Grundfreibetrag in der Steuer und die möglichen Änderungen in den Beitragssätzen der KV und PV sowie deine möglichen Sonderausgaben und Werbungskosten. Ich wünsche die viel Spaß dabei. PS. Dafür bieten sich in den nächsten Tagen die kühlen Kellergewölbe an
Danielam 22.06.2019 | 19:04
Hallo ****, sicher ist es zum Teil ein Blick in die Glaskugel bezogen auf Steuer- und SV-Beitragssätze. Ich beschäftige mich aber gern damit, weil es für mich wichtig ist. Bei den Rechenbeispielen, die ich zur Ermittlung des Anpassungsbetrages gesehen habe, bei denen war der Rentenerhöhungssatz uninteressant, da schlussendlich nur die Gesamtjshresbruttorente für die Berechnung entscheidend war. Diese Summen habe ich ja auch vorgegeben (sogar getrennt nach den Jahreshälften, was der Rentenerhöhung entspricht). Was ich nicht weiß, ist, ob ich für die Berechnung noch den Prozentsatz der Teilrente, der sich durch den Hinzuverdienst ergibt, für jedes Jahr angeben müsste, damit eine korrekte Berechnung erfolgen kann...
Danielam 23.06.2019 | 23:39
Hallo Nervig, es soll ja gar nicht spekuliert werden, sondern "nur" zu den von mir fiktiv vorgegebenen Zahlen geschrieben werden, was der jährliche Anpassungsbetrag ist. Ich habe aber mittlerweile gelesen, dass in den Bearbeitungshinweisen der Renten-Sachbearbeiter steht, dass man zu Fragen zum Rentenanpassungsbetrag doch an die Finanzverwaltung verweisen soll...Schade!
Danielam 25.06.2019 | 23:54
Vielen Dank für die Zusammenstellung der Berechnungsgrundsätze und der Beispiele. Vielleicht kann ich dadurch annähernd eine eigene Berechnung durchführen. Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, ist, dass die Rentenbezugsmitteilung den Rechenweg des Anpassungsbetrags nicht aufzeigt. Es werden doch auch sonst die Rechenweg z. B. bei der Berechnung der Flexi-Rente dargestellt. Wie soll ich denn als betroffener Rentner prüfen können, ob die Berechnung korrekt ist? Wäre für mich damit vergleichbar, wenn in meinem Steuerbescheid nur noch eine Zahl stünde.
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