Die Berechtigung zur Nachzahlung von Beiträgen für Schulzeiten zwischen dem 16. Und 17. Lebensjahr besteht auch nach der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente. Sie wirken sich dann jedoch erst bei der späteren Altersrente aus. Konkrete Aussagen über die Rentabilität der vorgesehenen Nachzahlung auf die Regelaltersrente sind ohne eine Probeberechnung der Deutschen Rentenversicherung nicht möglich. Fordern sie also diese bei dem für Sie zuständigen Rententräger an. Benennen Sie die Zahl der gewünschten Monate (max. 12 Monate für den Zeitraum zwischen 16.-17. Lebensjahr) und die Höhe der Beiträge (Mindestbeitrag = 84,15 Euro mtl. / Höchstbeitrag = 1187,45 Euro mtl.).
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