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Experten-Antwort

Berechnung der Altersrente

von Reinhold Wasserburg22.03.2017 | 13:33
1164 Ansichten
7 Antworten
Ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente. Nun bin am prüfen, ob ich freiwillige Beiträge für Zeiten vor dem 17.Lebensjahr (Schulzeit) an die DRV zahle. Allerdings würden sich diese Beiträge wohl erst bei der Altersrente auswirken. Dann macht aber eine Einzahlung nur Sinn, wenn diese nicht niedriger als die EU-Rente ist bzw. mindestens genau so hoch ist, um von einer Steigerung zu profitieren. Ich müsste also heute wissen, wie hoch meine Regelaltersrente sein wird. Kann man als EU-Rentner bei der DRV hierzu eine Rentenauskunft zur "Regelaltersrente" beantragen bzw. bekommen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.03.2017 | 14:25

Die Berechtigung zur Nachzahlung von Beiträgen für Schulzeiten zwischen dem 16. Und 17. Lebensjahr besteht auch nach der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente. Sie wirken sich dann jedoch erst bei der späteren Altersrente aus. Konkrete Aussagen über die Rentabilität der vorgesehenen Nachzahlung auf die Regelaltersrente sind ohne eine Probeberechnung der Deutschen Rentenversicherung nicht möglich. Fordern sie also diese bei dem für Sie zuständigen Rententräger an. Benennen Sie die Zahl der gewünschten Monate (max. 12 Monate für den Zeitraum zwischen 16.-17. Lebensjahr) und die Höhe der Beiträge (Mindestbeitrag = 84,15 Euro mtl. / Höchstbeitrag = 1187,45 Euro mtl.).

6 Antworten

KSCam 22.03.2017 | 18:22
Ergänzung: ....und wenn Sie diese Probeberechnung dann haben, müssen Sie hoffen dass bis Sie die Regelaltersgrenze erreichen gesetzlich noch alles so ist wie heute. Wer für Schulzeiten nachzahlen will muss unter 45 Jahre alt sein - die Regelaltersrente liegt bei 67. Ob Ihnen die Probeberechnung tatsächlich was nützt?????? Für jeden heute investierten Tausender gibts dann in 20 Jahren immerhin maximal knapp 5 € mehr. Ist ne bombige Rendite. PS: stand die gleiche Frage nicht schon vor 3 oder 4 Tagen im Forum?
Reinhold Wasserburgam 22.03.2017 | 19:08
Um exakt zu sein: Für den Mindestbeitrag von 1.009,80 € (Einzahlung in 2017) gibt es 4,43 € Brutto im Monat mehr. Davon sind noch KV+PV (z.B. 10,8%) abzuziehen. Macht dann Netto 3,95 € mehr Rente. Das hört sich erstmal nicht gut an. Stimmt aber nicht. Denn dieser Betrag dynamisiert sich in der Wartezeit (Aufschubzeit) bis zur Rente im Schnitt mit 2,0%. So werden aus 3,95 € in 21 Jahren dann 5,99 € (Netto). Dann erfolgt eine weitere Dynamisierung in der Rentenauszahlzeit (Leistungszeit) mit im Schnitt wieder 2,0%. Zusätzlich ist noch zu berücksichtigen, das der Aufwand für die freiwillige Nachzahlung (1.009,80 €) zu einer sofortigen Steuerersparnis führt (je nach persönlichen Grenzsteuersatz). Und wenn man jetzt die (Gesamt-) Rendite daraus ermittelt (kann ich hier nicht darstellen), so stellt man fest, das diese nicht schlecht ist. Unter der Annahme, das die Rente 15 Jahre gezahlt wird, beträgt die Rendite 1,64% und bei 20 Jahre Rentenzahlung 2,62%. Das ist derzeit mehr als bei einer Bank. Übrigens: Wenn man statt den Mindestbeitrag den Regelbeitrag oder den Höchstbeitrag zahlt, bleibt es bei oben genannten Renditen (nach meinen Berechnungen bzw. unterstellten Annahmen). Die Rendite kann/soll/muss sich jeder selbst ausrechnen und dann für sich entscheiden.
KSCam 22.03.2017 | 19:14
Lieber Reinhold Wasserburg, wenn Sie das alles wissen, verstehe ich aber nicht warum Sie Ihren Beitrag überhaupt ins Forum gestellt haben? Aber ich muss ja auch nicht alles verstehen.....:)
Reinhold Wasserburgam 22.03.2017 | 19:26
Hallo KSC, die ursprüngliche Frage von mir war, ob der Rententräger heute schon die Regelaltersrente berechnen kann. Angenommen, diese ist (warum auch immer) niedriger als die EU-Rente, so würden freiwillige Beiträge zunächst mal nur dazu führen, diese "Lücke" zu schließen. Erst danach würde sich ein positiver Effekt ergeben. Oder anders ausgedrückt: Die Rendite kann ich mir selbst berechnen, jedoch die künftige Regelaltersrente leider nicht. Da fehlt mir das Wissen. Natürlich hast Du mit dem Hinweis Recht, das sich bis zur Regelaltersrente durch den Gesetzgeber noch einiges ändern kann.
Fastrentneram 22.03.2017 | 19:26
Hallo Herr Wasserburg! Erst stellen Sie eine Frage ins Forum und dann beantworten Sie sich diese Frage selber! Wollen Sie die Teilnehmer hier im Forum testen (verar...) oder ist Ihnen langweilig? Leute gibts (Kopfschütteln)!
****am 23.03.2017 | 12:23
Hallo Reinhold Wasserburg, die Antwort auf die Frage wie hoch ihre Regelaltersrente wird, wenn Sie bis zum Beginn der Regelaltersrente keine Beiträge mehr zahlen ist einfach. Die Entgeltpunkte aus der EM Rente werden Besitzgeschützt für die Regelaltersrente übernommen, der Zahlbetrag ändert sich nicht, das Kind bekommt nur einen anderen Namen. Zu einer Erhöhung der Regelaltersrente kann es nur kommen, wenn Sie durch eine Beitragszahlung ihren Gesamtleistungswert ( siehe EM- Rentenbescheid) erhöhen und damit die Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten erhöhen (siehe hierzu wieder in den EM-Rentenbescheid). Haben Sie zum Beispiel einen Gesamtleistungswert von 0,08333 (Durchschnittsverdiener) müßten Sie aktuell schon über 578,19 E pro Monat zahlen um den Gesamtleistungswert nicht negativ zu verändern, weil sich ja auch der belegungsfähige Gesamtzeitraum verändert und somit die Grundbewertung und Vergleichsbewertung. Ich persönlich glaube Sie haben sich die Rendite "Schöngerechnet", aber wenn Sie verheiratet sind wäre evtl. eine Zahlung von Beiträgen in das RV-Konto der Ehefrau sinnvoll. Ansonsten verjubeln sie die Kohle lieber. Wünsche Ihnen noch ein schönes und langes Leben.
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