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Experten-Antwort

Berechnung der Altersrente bei Erwerbsminderung?

von Sulas09.09.2015 | 17:36
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7 Antworten

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Hallo zusammen, ich bin Jahrgang 1974 und bekomme unbefristete, volle Erwerbsminderungsrente (Renteneintritt 01.2009). In dem Bescheid, den ich damals bekommen habe steht, dass, wenn ich "weiter wie bisher" einzahle mal eine Altersrente von rund 840 Euro bekommen würde, zu der Zeit habe ich aber schon 4 Jahre in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet, die Beiträge gezahlt hat. Wie wird nun meine Altersrente berechnet, wenn nicht mehr in solch einer Werkstatt arbeite? Bin für jeden Hinweis dankbar, Christian

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sulas,

Ihre Rente wurde bis zum 60. Lebensjahr mit der „Zurechnungszeit“ hochgerechnet. Nur für den Fall, dass bis zum 60. Lebensjahr Beiträge eingezahlt werden würden, die insgesamt den Wert dieser hochgerechneten Zeiten überschreiten, wäre eine Erhöhung der Altersrente denkbar. Nach § 162 SGB VI sind für Personen, die in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfB) tätig sind, beitragspflichtige Einnahmen mindestens 80 Prozent der Bezugsgröße (derzeit jährlich

27216,-Euro oder monatlich 2268,- Euro). Erst wenn Ihr tatsächlicher Verdienst diese Werte überschreiten würde, wäre dann dieser Verdienst maßgebend, was doch wohl eher unwahrscheinlich sein dürfte.

Sollten die Zurechnungszeit (entsprechend dem Wert aus 80 Prozent der Bezugsgröße) mit ca. 0,065 EP monatlich (oder 0,78 EP im Jahr) bewertet sein, dann wird Ihnen die Beschäftigung in der WfB bis zu Ihrem 60. Lebensjahr keinen zusätzlichen Vorteil bringen. Sollte die Zurechnungszeit aber wesentlich geringer bewertet sein, da Sie ja nur in den letzten vier Jahren in einer WfB vor Ihrem Rentenbeginn beschäftigt waren, dann würde sich die Beschäftigung in der WfB bei der späteren Altersrente möglicherweise zusätzlich rentensteigernd auswirken. Allerdings können wir an dieser Stelle hierüber nur spekulieren. Daher sollten Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren, um dort anhand des Rentenbescheides zu überprüfen, wie die Zurechnungszeit bei Ihnen derzeit bewertet ist.

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6 Antworten

Schadeam 09.09.2015 | 18:44
Zunächst muss man mal sagen, dass Sie heute 41 Jahre alt sind und Ihnen keiner sagen kann, was Sie in 20 - 25 Jahren als Altersrentner bekommen werden. Aus heutiger Sicht wird die Altersrente nicht niedriger werden als es die jetzige EM Rente ist - zumindest nicht wenn Sie durchgehend bis dahin Rente beziehen. Sofern Sie derzeit als Rentner in einer WfbM arbeiten und Beiträge zahlen, kommt es darauf an ob die jetzigen Beiträge höher sind als der Wert der Zurechnungszeit, die in Ihrer Rente enthalten sein müsste. Und spätestens in dieser Frage sind wir im Forum überfragt, weil wir Ihre persönlichen Daten nicht kennen. Zum Besuch einer DRV Beratungsstelle kann ich auch nicht wirklich raten, der Kollege dort könnte das zwar über den Daumen abschätzen, aber auch der kennt die weitere Gesetzesentwicklung nicht. Was würde es Ihnen auch nützen, wenn Ihnen jemand sagt: "wenn es optimal läuft ist die Altersrente später vielleicht mal um xx € höher als die jetzige Rente". Gar nichts nützt Ihnen das! Warten Sie es in Ruhe ab. Und wenn Sie nicht mehr in der WfbM arbeiten, dann kommt nichts mehr an Beiträgen hinzu, dann kann die Altersrente auf keinen Fall höher werden. Es sei denn eine künftige Regierung würde plötzlich alle Renten verdoppeln (wär doch schön HotRod und Herr Z)
HotRodam 09.09.2015 | 20:10
Der User Schade ist mir schon öfter wegen seiner unhöflichen Antworten auf gefallen. Es scheint ihm so richtig Spass zu machen, Hilfebedürftige zu erniedrigen. Es kann davon ausgegangen werden, daß schon ab 2017 die Weichen für ein bedingungsloses Grundeinkommen gestellt werden. Dann hat sich das Thema "Niedriglohn/Niedrigrente" ohnehin erledigt !
Sulasam 09.09.2015 | 19:56
Und Entschuldigung wenn ich Ihr Gemüht gereizt habe, sie hätten nicht antworten müssen, wenn sie nicht wollen. Gruß...
Sulasam 09.09.2015 | 19:52
OK, danke. Wie hoch meine Rente mal sein wird, wollt ich auch nicht wissen, ich wollte nur wissen, wie sie berechnet wird. Ich entnehme Ihrer Aussage und dem, was ich sonst noch in Erfahrung bringen konnte dann einfach mal, dass die Rente ohne weitere Beiträge gleich bleiben wird, oder nur wenig mehr. Es ging mir darum zu wissen, ob es einen Sinn macht wieder in der WfbM zu arbeiten. Danke für Ihre freundliche und zuvorkommende Antwort.
Useram 10.09.2015 | 07:45
Lesen Sie beide einen anderen Beitrag? Die Antwort von Schade ist doch vollkommen in Ordnung und überhaupt nicht unhöflich?
=//=am 10.09.2015 | 09:52
Sie arbeiten doch bestimmt nicht nur wegen der Beitragszahlung in der WfB? Es ist doch sinnvoll, etwas zu tun, gerade in Ihrem Alter?
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