Die früheren Anrechte aus dem Versorgungsausgleich werden in Entgeltpunkte umgewandelt. Diese werden im Leistungsfall mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Der aRw wird mit der Rentenerhöhung angepasst, so dass dieser Wert steigt. Dadurch steigt auch der Anspruch aus dem Versorgungsausgleich!