Ich sehe hier ein ähnliches Problem wie user Bekiss.
Beziehen Sie bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, werden dafür die bis zum Eintritt des Leistungsfalles zurückgelegten Versicherungszeiten berücksichtigt.
Auf Basis des Jahres 2004 war natürlich auch der Hinweis angebracht, dass diese Rente ab dem 65. Lebensjahr in eine Regelaltersrente umgewandelt wird.
Letzters hat sich mit der unkängst verabschiedeten Reform zur "Rente mit 67" geändert.
Soweit ein Versicherter die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat und zu mind. 50 % GdB als Schwerbehinderter anerkannt ist, kann - je nach Geburtsjahrgang - ab 60 die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen (mit Abschlägen) beansprucht werden.
Weil es dazu mehrere Möglichkeiten sowie Vertrauensschutztabestände zu beachten gilt, ist (auch) dazu in der Tat ein Gespräch in einer Auskunfts und Beratungsstelle ratsam.
MfG