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Berechnung der Erwerbsminderungsrente

von Nicki24.06.2007 | 11:56
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2 Antworten

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Ich habe mal eine Frage ich beziehe seit 2004 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und bin zu 80% Schwerbehindert in meiner berechnung wird bei mir die Rente bis zum 65 Lebensjahr hoch gerechnet aber eigendlich wenn Behindert ist bekommt man doch mit 63 jahre eine Rente für Schwerbehinderte! Warum wurde bei mir nicht nur bis zum 63 Lebensjahr gerechnet sondern bis 65 Jahre das ist doch kommisch. Bin für jede info dankbar.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich sehe hier ein ähnliches Problem wie user Bekiss.

Beziehen Sie bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, werden dafür die bis zum Eintritt des Leistungsfalles zurückgelegten Versicherungszeiten berücksichtigt.

Auf Basis des Jahres 2004 war natürlich auch der Hinweis angebracht, dass diese Rente ab dem 65. Lebensjahr in eine Regelaltersrente umgewandelt wird.

Letzters hat sich mit der unkängst verabschiedeten Reform zur "Rente mit 67" geändert.

Soweit ein Versicherter die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat und zu mind. 50 % GdB als Schwerbehinderter anerkannt ist, kann - je nach Geburtsjahrgang - ab 60 die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen (mit Abschlägen) beansprucht werden.

Weil es dazu mehrere Möglichkeiten sowie Vertrauensschutztabestände zu beachten gilt, ist (auch) dazu in der Tat ein Gespräch in einer Auskunfts und Beratungsstelle ratsam.

MfG

1 Antworten

bekissam 24.06.2007 | 18:45
Leider wird aus Ihrem Beitrag nicht ganz klar, worauf Sie hinaus wollen. Eine "Hochrechnung" bis zum 65. Lebensjahr gibt es in der Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) nicht. Sie meinen vielleicht, dass der Bescheid einen Hinweis enthält, dass die EM-Rente längstens bis zum 65. Lebensjahr gewährt wird. Auch das stimmt inzwischen nicht mehr, weil die Altersgrenze für die Regelaltersrente hinausgeschoben wurde. Es bleibt Ihnen aber unbenommen, prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen für eine andere Altersrente schon vorher vorliegen. Höher wird die Rente aber auch als Altersrente voraussichtlich nicht. Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
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