Werter User Jürgen,
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unabhängig von bereits genannten Möglichkeiten sich sachkundig zu machen,habe ich mit meinem Programm eine Berechnung unter Zugrundelegung der gemachten Angaben/Annahmen, vorgenommen.
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Ausgangsbasis meiner Berechnung:
- 02.01.1980 geboren
- Beginn rentenrechliche Zeit
..02.01.1997 (Vollendung 17 Lbj.
- Schule und Hochulzeiten 96 Mon.
..bis Vollendung 25. Lbj.
- berufliche Tätigkeit 5 Jahre
.. mit jeweils Bundesdurchschnitt.
- Rentenbeginn: 01.2010
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Rechenergebnisse:
- Versicherungszeit bis Monat vor Rentenbeginn
..60 Mon. = 5,0000 EGPT
- belegungsfähiger Gesamtzeitraum bis Monat
..vor Rentenbeginn
..156 Mon. (96 Schule+60 Arbeit)
Davon sind für die Grundbewertung
..96 Mon. Schule abzusetzen, verbleiben
..60
Leistungswert aus Grundbewertung;
..5,0000 EGPT / 60 Mon.= 0,0833.
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Da für die Vergleichsbewertung keine beitragsgeminderten Zeiten vorliegen, ergibt sich rechnerisch die gleiche Darstellung und folglich auch das gleiche Ergebnis
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Gesamtleistungswert = 0,0833
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Da aus berechnungspraktischen Gründen als Rentenbeginn der Geburtsmonat genommen wurde, ergeben sich als Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 60 Lbj.
..361 Monate, die mit 0,0833 zu multiplizieren sind.
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Zugewinn daraus:
361* 0,0833 = 30.0713 EGPT
+ ...................5,0000 EGPT aus Tätigkeit.
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Der zu berücksichtigende Zeitraum beginnt grundsätzlich ab dem 17. Lbj, wenn vorher schon gearbeitet wurde werden diese Monate noch hinzugerechnet.
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Im Rechenabschnitt zur Ermittlung des Gesamtleistungswertes werden.
- beitragsfreie Monate immer vorher subtrahiert,
- für die Vergleichsbewertung auch noch die Monate - beitragsgemindert- eben so die zugehörigen EGPT, sofern sie nicht als Monate berufliche Ausbildung zählen.
Die werden auf 0,0833 aufgerundet, wenn deren Bewertung < ist und gelten insoweit für die Vergleichsbewertung nicht als beitragsgemindert, auch nicht, wenn sie in Anlage 3 als beitragsgemindert bewertet wurden.
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Stets wird ab dem Monat des Beginns der Erwerbsminderung hochgerechnet, denn für die Zeit davor liegen ja Verdienste vor oder Monate bf, die man rausrechnet.
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Im Beispielfall sind noch 10,8 % Minderung von der Gesamtsumme EGPT abzusetzen, Differenz vom 60. bis 63 Lbj.
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Würden von den 96 Mon.Schule, die maximal nur berücksichtigt werden können,beispielsweise 36 Monate Fachschule sein, würden diese 36 Monate mit einem begrenzten Gesamtleistungswert ebenfalls noch bewertet, der jedoch je Monat nicht höher als 0,0625 liegen darf, entspricht 75% Bundesdurchschnitt.
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Vielleicht habe ich etwas Klarheit schaffen können