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Experten-Antwort

Berechnung der Erwerbsminderungsrente nach Versorgungsausgleich

von Dagmar13.01.2023 | 17:02
165 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo ! Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente seit 2005. Jetzt lasse ich mich scheiden. Der Versorgungsausgleich wurde bereits erstellt. Wird jetzt eine neue Erwerbsminderungsrente aufgrund meiner kompletten Rentenpunkte errechnet? Oder erst mit Beginn der Altersrente? Danke Dagmar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dagmar,

sollte ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden sein, wird in der Regel eine Neufeststellung Ihrer Rente nach Eintritt der Rechtskraft durchgeführt. Wir empfehlen Ihnen, sich in einer Beratungsstelle über Ihre individuellen Rentenansprüche nach durchgeführtem Versorgungsausgleich beraten zu lassen. Hierfür können Sie sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen wenden, welche Sie unter der Suchfunktion rechts (Button „Beratungsstellen“) finden können.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 14.01.2023 | 14:58
Hallo Dagmar, die Auswirkungen auf Ihre Rente (auch EM-Rente) sollten eigentlich bereits VOR Versorgungsausgleich geklärt sein... (was sagt denn Ihr Anwalt dazu?). Pauschal kann Ihre Frage hier aber nicht beantwortet beantwortet werden, da es auch mit davon abhängt, wie lange Sie bereits vor der EM-Rente verheiratet waren oder eben ggfs. auch erst danach. Denn nur Zeiten, die 'während' der Ehe rentenrechtlich erworben wurden, werden zwischen den betroffenen Ehepartner hin- und her gerechnet. Dies müsste aber auch aus dem bereits erfolgten Versorgungsausgleich auch für Sie nachvollziehbar hervorgehen. Grundsätzlich erfolgt eine Neuberechnung einer bereits bezogenen Rente mit Wirksamkeit des VA, dies kann unter bestimmten Umständen (und nur auf Antrag) aber auch 'ausgesetzt' werden. Klären Sie dies also bitte mit Ihrem Anwalt bzw. mit Ihrer zuständigen DRV direkt, das dürfte für Sie zielführender sein. 'Allgemeine' Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… Ein schönes Wochenende und alles Gute!
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