Hallo Dagmar,
die Auswirkungen auf Ihre Rente (auch EM-Rente) sollten eigentlich bereits VOR Versorgungsausgleich geklärt sein... (was sagt denn Ihr Anwalt dazu?).
Pauschal kann Ihre Frage hier aber nicht beantwortet beantwortet werden, da es auch mit davon abhängt, wie lange Sie bereits vor der EM-Rente verheiratet waren oder eben ggfs. auch erst danach. Denn nur Zeiten, die 'während' der Ehe rentenrechtlich erworben wurden, werden zwischen den betroffenen Ehepartner hin- und her gerechnet.
Dies müsste aber auch aus dem bereits erfolgten Versorgungsausgleich auch für Sie nachvollziehbar hervorgehen.
Grundsätzlich erfolgt eine Neuberechnung einer bereits bezogenen Rente mit Wirksamkeit des VA, dies kann unter bestimmten Umständen (und nur auf Antrag) aber auch 'ausgesetzt' werden.
Klären Sie dies also bitte mit Ihrem Anwalt bzw. mit Ihrer zuständigen DRV direkt, das dürfte für Sie zielführender sein.
'Allgemeine' Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-…
Ein schönes Wochenende und alles Gute!