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Experten-Antwort

Berechnung der Grundbewertung

von Wolfi28.08.2023 | 05:54
324 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, ich habe Entgeltpunkte gekauft, um früher, ohne mit zu hohen Abschlägen in Rente gehen zu können. Meine Frage nun, werden diese EP auch zur Berechnung der Grundbewertung herangezogen oder nicht? Hintergrund ist, durch meine Fachschulausbildung und anschließender Arbeitslosigkeit ( 28 Monate ) die durch die Grundbewertung aufgewertet werden, würde sich ein Unterschied von ca 0,33 EP ergeben, der nicht zu vernachlässigen wäre.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfi,
bei der Grundbewertung ist die Summe der Entgeltpunkte aus allen Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten durch die Anzahl der belegungsfähigen Kalendermonate im Gesamtzeitraum zu teilen.
Der Zuschlag an Entgeltpunkten, der sich nach § 76a SGB VI aus den im Rahnen des § 187a SGB VI gezahlten Beiträgen ergibt, erhöht die Summe aller Entgeltpunkte,  die Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte für die Ermittlung des Monatsbetrags der Rente ist.

 

Die nach § 187a SGB VI gezahlten Beiträge haben weder den Charakter von Beitrags- noch Berücksichtigungszeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Mondkindam 28.08.2023 | 06:12
Aus den Zahlungen zum Ausgleich der Rentenminderung werden Zuschlagsentgeltpunkte errechnet. Die haben keine Auswirkung auf die Bewertung von Anrechnungszeiten.
Deutsche Rentenversicherung
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