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Experten-Antwort

Berechnung der Grundrente mit Steuerbescheid

von Jochen13.10.2025 | 04:34
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4 Antworten

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Hallo, im meinem Steuerbescheid sind ein Altersentlastungsbetrag, Werbungskosten und die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aufgrund des Renten- sowie Grundrentenbezugs aufgeführt. Diese Beträge reduzieren das "zu versteuernde Einkommen". Gleiches gilt für die im Steuerbescheid aufgeführten Freibeträge und für den Pauschbetrag für die Versorgungsbezüge. Welche Freibeträge und Pauschalen werden bei der Berechnung des anzurechnenden Einkommens für den Grundrentenzuschlag von der Rentenversicherung wieder hinzugerechnet? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Einkommensanrechnung beim Zuschlag für langjährige Versicherung (Grundrentenzuschlag) wird bei Wohnsitz des Berechtigten im Inland das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Zusätzlich wird der steuerfreie Teil von Renten und der Versorgungsfreibetrag dem Einkommen hinzugerechnet. Die Rentenversicherungsträger sind an die von den Finanzbehörden übermittelten Einkommensdaten gebunden. Eine Hinzurechnung zu den gemeldeten Daten erfolgt seitens der Rentenversicherungsträger nicht.

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3 Antworten

Kein Steuerforum!am 13.10.2025 | 05:07
Wieso sollte die Rentenversicherung wieder etwas hinzurechnen? Es wird das vom Finanzamt übermittelte zu versteuernde Einkommen übernommen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Kein Steuerforum!am 13.10.2025 | 18:14
Nein, Sie haben nur nichts verstanden!🤦‍♂️
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