Der Einkommensanrechnung beim Zuschlag für langjährige Versicherung (Grundrentenzuschlag) wird bei Wohnsitz des Berechtigten im Inland das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Zusätzlich wird der steuerfreie Teil von Renten und der Versorgungsfreibetrag dem Einkommen hinzugerechnet. Die Rentenversicherungsträger sind an die von den Finanzbehörden übermittelten Einkommensdaten gebunden. Eine Hinzurechnung zu den gemeldeten Daten erfolgt seitens der Rentenversicherungsträger nicht.