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Experten-Antwort

Berechnung der Krankengeld Tage

von Angie 19.12.2022 | 16:42
362 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe von meiner Krankenkasse das Schreiben “Ende des Anspruchs auf Krankengeld” erhalten. Bei der Auflistung der Anspruchstage sind auch 1.) die kompletten Tage meiner Reha (6 Wochen) mit berechnet worden, obwohl ich damals noch komplett Gehalt vom Arbeitgeber erhalten habe. 2.) als ich dieses Jahr erneut krankgeschrieben wurde (ähnliche psychische Diagnose) wurden die 6 Wochen Lohnfortzahlung auch in der Berechnung der Anspruchstage mit berechnet. Ist das korrekt? Zählen zu den Krankengeld-Tagen (Max. 78 Wochen) bereits die Tage ab dem 1. AU Tag trotz Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und auch die Tage während der gesamten Reha? Bin mir unsicher. Mir wurde eine Widerspruchsfrist bis 30.12. 2022 gewährt. Vielen Danke für Ihre Unterstützung

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.12.2022 | 08:18

Hallo Angie,

wir sind natürlich keine Experten im Krankengeldrecht und insoweit sollten Sie Ihre Frage besser an Ihre Krankenkasse oder ein Forum der Krankenversicherung richten.

Gesetzliche Grundlage ist der § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB V in Verbindung mit § 49 Absatz 1 Nummer 1 SGB V. Danach werden bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. Nach § 49 Absatz 1 Nummer 1 SGB V ruht der Anspruch auf Krankengeld, soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhalten.

Hierunter fällt die 6-wöchige Entgeltfortzahlung. Insoweit müsste die Berücksichtigung der Entgeltfortzahlung korrekt sein.

Wie jedoch bereits gesagt, sind wir hier keine Experten für Krankengeld und das Recht der Krankenversicherung. Wir hoffen trotzdem etwas Unterstützung geleistet zu haben.

Freundliche Grüße und schöne Festtage

Ihr Expertenteam der Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 19.12.2022 | 16:45
M.E. ist das so in Ordnung dass die LFZ bei den 78 Wochen mitrechnet - ist aber eine Frage an Ihre Krankenkasse für die dieses Forum eigentlich nicht gedacht ist und die Ihnen DRV Mitarbeiter nicht beantworten müssen.
KKam 19.12.2022 | 17:04
Die 78 Wochen beginnen ab dem 1. Tag der AU, näheres erklärt Ihnen gerne Ihre Krankenkasse.
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