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Berechnung der Witwenunfallrente

von umi07.03.2010 | 13:58
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann ist Anfang diesen Jahres verstorben. Er bekam eine Altersrente von Brutto rd. 2.500 €, Netto rd. 2.250 €. Da meinem Mann noch eine Unfallrente von 70% wegen Silikose in Höhe von rd. 1.270 € zustand, wurde die Altersrente auf rd.1.810 € gekürzt. Meine Witwenrente aus der Altersrente beträgt nun rd. 1.320 €. Welchen Rentenanspruch habe ich noch aus der Unfallrente, da mein Mann an der anerkannten Berufskrankheit verstorben ist? Und wie findet meine eigene Altersrente von rd. 220 € hierbei eine Berücksichtigung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In Ergänzung zum Beitrag von "-_-" wird noch darauf hingewiesen, dass die Erklärung nur möglich war, wenn beide Ehegatten vor dem 1. Januar 1936 geboren sind und ihre Ehe vor dem 1. Januar 1986 geschlossen worden ist.

Inwieweit bei der Unfallrente eine solche Erklärung Auswirkungen auf die Höhe der Unfallhinterbliebenenrente gehabt hätte, kann von Seiten des Rentenversicherungsträgers nicht beantwortet werden und sollte mit der Unfallversicherung abgeklärt werden.

In der gesetzlichen Rentenversicherung hätte eine solche Erklärung, sofern diese damals möglich gewesen wäre, dazu geführt, dass eine Anrechnung Ihrer Altersrente auf die Witwenrente nicht erfolgen würde.

14 Antworten

Falsches Forumam 07.03.2010 | 16:32
Um den Rentenanspruch aus der Unfallrente zu klären,müssen sie sich an die Berufsgenossenschaft wenden.Dies ist keine Angelegenheit des Forums Rentenversicherung.
Joghurtam 07.03.2010 | 17:16
Falsche Antwort - es ist das richtige Forum - es geht um Geld
Falsches Forumam 07.03.2010 | 17:59
Schöner Nickname,aber der Beitrag war natürlich unsinniger Blödsinn. Wenn sich Umi an die Berugsgenossenschaft wendet,wird sie direkt eine richtige Antwort bekommen. Die Rentenversicherung kann ja nicht entscheiden wie die Rente der BG gekürzt oder gezahlt wird. Wie heisst es doch so schön...Wenn man keine Ahnung hat..einfach mal die .....halten ;-)
Agnesam 07.03.2010 | 18:19
Hallo @urmi, es ist Wochende und es treiben sich immer wieder "Freunde des falschen Forums" umher. Zu Ihren Fragen: wenn Ihnen eine Witwenrente aus der Unfallversicherung zuerkannt wird, erfolgt - wie auch bei Ihrem verstorbenen Ehemann - eine Anrechnung auf die Witwenrente der Rentenversicherung. Mehr kann man zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht sagen. Ihre eigene Altersrente liegt unter dem Freibetrag und findet überhaupt keine Anrechnung. Agnes
umiam 07.03.2010 | 18:39
Ob ich letztlich hier in diesem Forum "richtig" bin sei dahingestellt. Die Antwort von Agnes hat mich schon ein Stück weitergebracht und ich habe da noch eine Zusatzfrage: Im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Mann und Frau ist am 1.1.1986 das Recht in der gesetzlichen Unfallversicherung wesentlich geändert worden. Welche Regelung wäre heute für mich günstiger?
Falsches Forumam 07.03.2010 | 19:32
Ob ich letztlich hier in diesem Forum "richtig" bin sei dahingestellt. Das sie nicht im richtigen Forum sind,ist natürlich völlig klar.Die Rentenversicherung kann logischerweise nicht über den Anspruch aus der BG Rente entscheiden. Jeder der sich halbwegs mit dem Rentenrecht weiss über die Regelungen Bescheid.
Nachtragam 07.03.2010 | 19:37
Naja,wenn die Experten morgen den entsprechenden Hinweis geben,das Angaben zur Unfallrente nur die Berufsgenossenschaft machen kann,und nicht dieses Forum,werden die Schlaumeier vielleicht mal anfangen nachzudenken.Aber auch nur vielleicht.
Falsches Forumam 07.03.2010 | 19:43
Ich habe lediglich den richtigen Hinweis gegeben,wo umi sofort eine richtige Antwort auf Ihre Frage erhalten kann und das das hier nicht die richtige Stelle ist.Was ist daran falsch??
Richtiges Forum!am 07.03.2010 | 19:40
Lieber Schlaumeier als überheblicher unausgelasteter anmaßender Troll
Richtiges Forum!am 07.03.2010 | 19:46
"Falsches Forum" ist der Fehler, umi hat gefragt, SIE haben eine gute Antwort gegeben, eine Lösung genannt. DER Beweis, dass die Frage in DIESEM Forum eine Antwort findet. Warum dann die Belehrung oder besser Abklatsche Falsches Forum ? Warum nicht Ihrerseits etwas Freude, dass dieses Forum so viel vertrauen genießt?
Curdam 07.03.2010 | 20:10
Lassen Sie doch ganz einfach dieses "Falsche Forum" weg. Das empfinden viele als erst mal einen Schlag ins Gesicht. Muss doch nicht sein. Dieses Forum ist so gut, dass jedem geholfen werden kann. Schönes Wochenende noch (ehrlich gemeint!)
Curdam 07.03.2010 | 19:58
Ein Beispiel, wie es nett und diesem Forum angemessen aussehen könnte: Hallo Umi Um den Rentenanspruch aus der Unfallrente zu klären, müssten sie sich an die Berufsgenossenschaft wenden. Dort finden Sie den richtigen Ansprechpartner Leider unterhält diese kein derartiges Forum Schönen Sonntag noch
Falsches Forumam 07.03.2010 | 20:04
..und selbst wenn ich es so formuliert hätte,die Schlaumeier hätten trotzdem rumgeweint.Das wissen sie genau wie ich. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Ich dachte zwar immer das die Hilfe hier das Wichtige wäre,den richtigen Hinweis gab ich.Aber gut,ICH bin ja lernwillig.
-_-am 07.03.2010 | 22:11
Das Hinterbliebenenrentenrecht sah vor dem 01.01.1986 keine Einkommensanrechnung vor. Dafür hatten aber Männer nur einen Hinterbliebenenrentenanspruch, wenn die Ehefrau den überwiegenden Unterhalt bestritten hatte. Was günstiger war, bestimmt sich also nach den individuellen Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
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