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Experten-Antwort

Berechnung des Übergangsgeldes bei ATZ

von Stefan Straub23.05.2025 | 08:06
129 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich bin seit ca. 3 Jahre in der passiven Phase meiner ATZ. Ich beziehe monatlich 50% meines Bruttoentgeldes wie vor der ATZ Zeit. Zusätzlich erhalte ich von meinem Arbeitgeber monatlich einen Aufstockungsbetrag (zum 50% Brutto) (Regelfall) Nun hatte ich eine HüftOp TEP mit AHB (REHA) und dann anschließend eine Wiedereingliederung in den Beruf. Nach Ende der Lohnfortzahlung bis zu wieder 100% Arbeiten erhielt ich Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Bei der Berechnung des Übergangsgeldes wurde der Aufstockungsbetrag nicht berücksichtigt. Ist dies richtig? Vielen Dank für ihre Antwort. mit freundlichen Grüßen Stefan Straub

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.05.2025 | 08:52

Hallo Stefan Straub,  

 

wir empfehlen Ihnen, sich telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und Ihre Fragen individuell zu klären. Die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen bzw. dem Bescheid.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Was soll das?am 23.05.2025 | 08:07
Warum klären Sie das nicht mit dem Ersteller des Übergangsgeldbescheides?
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