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Experten-Antwort

Berechnung des Ertragsanteils bei vorgezogener Altersrente bei einem GDB v. 80 %

von Ratsuch21.10.2011 | 10:32
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein netter Herr vom Finanzamt - den ich leider nicht mehr finden kann - sagte mir vor Jahren, das ich ja bei einer 80%igen Schwerbedinderung bereits mit 60 von meiner vollen Erwerbsminderungsrente in die vorgezogene Altersrente gehen kann (bin 48 Jahre und in Frührente). Dadurch würde sich schon jetzt beim Steuerausgleich mein Ertagsanteil zu meinen Gunsten ändern. Er setzte dies auch jahrelang um. Er hatte die Zahlen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises. In diesem Jahr ist es nun so, das ja die Finanzämtern von allen zahlenden Stellen Meldungen bekommen und daraufhin die Steuer bemessen wird. Die Rentenzahlstelle hat wohl auch die richtigen Daten geschickt; nur die Zusatzrentenkasse sieht sich ausserstande meine Meldung in Hinsicht auf den früheren Renteneintritt so zu ändern das ich in den Genuss des besseren Ertragsanteils komme. 1) Wie ist das nun, wenn ich mit 48 Jahren berentet bin mit einer Schwerbehinderung von 80 % , kann ich dann mit 60 bereits in den vorgezogenen Altersruhestand gehen und schon jetzt den für mich besseren Ertragsanteil in Anspruch nehmen? 2) Warum klappt das anscheinend bei dem Rententräger. 3)Und warum ist es der Zusatzrente nicht möglich so zu handeln? Fragen über Fragen Wäre für Antworten sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Frühestmöglicher Rentenbeginn wäre mit 61 Jahren und 10 Monaten (Geburtsjahr 1963).

Fragen zum Steuerrecht können im Rahmen dieses Forums leider nicht beantwortet werden.

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3 Antworten

Schadeam 21.10.2011 | 10:48
Mit 48 sind Sie Jahrgang 63 und können daher erst mit 61+10 Monaten (wenn ich die Tabelle recht im Kopf habe) in Altersrente gehen, sofern Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen. Betragsmäßig wird sich in aller Regel am Rentenbetrag nichts ändern. Alle anderen Fragen, die Sie aufwerfen betreffen das Steuerrecht oder die Betriebsrente und deshalb bewegen Sie sich im falschen Forum. Kein Rentenexperte wird Ihnen die steuerliche Sichtweise in 12-15 Jahren erklären können und wollen.
DarkKnight RVam 21.10.2011 | 11:28
Hallo Ratsuch, die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich - seit dem 1.1.2005 - nicht mehr mit dem Ertragsanteil versteuert. Sie unterliegen der nachgelagerten Besteuerung!! Hier finden Sie die Broschüre der DRV zu diesem Thema: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Inh…
Ratsucham 23.10.2011 | 11:42
Also Danke für Informationen. Das hilft mir schon etwas weiter. Ich habe aber nicht dumm und dusselig hier eine Frage gestellt, ohne mir was dabei zu denken. Offensichtlich hat der nette Herr vom Finanzamt irgendwas falsch gemacht, denn ich habe ja nicht nur bis 2005 diesen genannten Vorteil zugesprochen bekommen, sondern bis 2010. Was ja dann ungewöhnlich ist. Die neue Finanzbeamtin blickte ja auch nicht so ganz durch. Ich finde es DANN klug, das Pferd mal von hinten aufzuzäumen und mal bei der Stelle anzusetzen, die diese Meldungen ans Finanzamt verschicken, denn es gibt sicher Vorschriften wie und warum solche Meldungen zu verfassen sind. Und das unabhängig davon, ob man sich im Steuerrecht auskennt. Es gibt da sicher eine Schnittmenge an Wissen, hatte ich vermutet. Zumindest bin ich dem Problem näher gekommen und das ist ja schon mal was. Vielen Dank
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