Guten Tag,
wie bereits erwähnt wurde, gelten beim Bezug einer eigenen Altersrente Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft, sowie Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung als Hinzuverdienst.
Zusätzliche Rentenzahlungen wie z.B. Betriebsrente, Renten aus privater Versicherung, Pensionen, usw. sind kein Hinzuverdienst.
Freundliche Grüße