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Experten-Antwort

Berechnung des RV-Beitrags bei Bezug von Krankengeld der PKV

von Ron08.02.2022 | 21:29
159 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, da meine Lohnfortzahlung wegen Krankheit bald endet, muss ich Krankengeld bei meiner PKV beantragen. Wie verhält sich das jetzt mit meinen Beitragszahlungen RV + AV? Ich möchte keine Beitragsmonate für meinen Rentenbeginn verlieren. Wie berechne ich die jeweiligen Beiträge? Vorab vielen Dank! MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.02.2022 | 12:16

Hallo Ron,

wir schließen uns der Antwort von W*lfgang an. Zu Ihrer Fragestellung ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. Was für Sie am Besten ist hängt auch von individuellen Faktoren ab. Eine schriftliche Erläuterung aller Möglichkeiten würde hier im Expertenforum nicht zielführend sein. Wir empfehlen Ihnen daher ein Beratungsgespräch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren. In einem persönlichen Beratungsgespräch kann Ihr Anliegen individuell besprochen werden.

2 Antworten

W°lfgangam 08.02.2022 | 21:46
Hallo Ron, das wird teuer. Sie können (auf Antrag) Beiträge zur DRV in Höhe von 80 % des zuletzt versicherungspflichtigen Entgelts zahlen = bis gut 1000 € mtl. möglich/erforderlich. Es gibt Fristen zu beachten und auch über Sinn/Unsinn - in Anbetracht der Höhe der Beiträge/ dem Nutzen für die Rentenansprüche /der erwarteten AU-Zeit - nachzudenken. " "Was ist das beste für mich, welche Option nutze ich?" Beratung vor Ort einholen, da werden/sollten Sie optimal darüber aufgeklärt/beraten werden. Termin demnächst/morgen absprechen, und schon hemmt das ggf. den Ablauf von Fristen für etwaige Beitrags(nach)zahlungen. Gruß w.
Selbsterlebtam 08.02.2022 | 22:36
Man kann ungefähr mit der Summe an RV Pflichtbeiträgen (die Pflichtversicherung muss man aber auch bei der RV beantragen) rechnen, die vorher gesamt vom AG und AN gezahlt wurden.(genaue Berechnung erfolgt anhand des bisherigen Gehalts). Man sollte sich klar machen, das einige nicht mit RV Beitrag belegte Monate bei einer gut belegten, bisher durchgehenden Versicherungshistorie den Kohl nicht fett machen (einfache Rechnung; ab wann habe ich angefangen zu arbeiten, wann darf ich in Rente und wieviel Puffer habe ich zwischen den erforderlichen 45 Arbeitsjahren, wenn ich auf 51 Arbeitsjahre Gesamt komme) . Bestehen aber möglicherweise künftig weitere Ausfälle, schlechte gesundheitliche Prognose und man müsste in Zukunft Erwerbsminderungsrente beantragen ist es essentiell das in den letzten 5 Jahren 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sind. In meinem Beispiel habe ich 2014 3 Monate aufgrund Krankheit nicht versichert (weil ich es ignoriert hatte) aber als ich erneut in 2017 dann für 9 Monate langfristig erkrankt bin, habe ich mich für diesen Zeitraum pflichtversichert. Dann erneut Langzeiterkrankt ab 10/2019 (wieder pflichtversichert)... Was mir dann in 2021 zu Gute kam, da ich so erkrankt war, das ich Erwerbsminderungsrente beantragen musste. AV Eigenanteil entfällt, der entsprechende Betrag wird von der PKV an AfA abgeführt (ohne Minderung des KTG). Dieser Anteil hat nichts mit einer Fortführung ihres Anspruchs auf ALG zu tun. Sollten sie langzeiterkrankt sein und die PKV schmeißt sie irgendwann wegen BU aus dem Krankengeld, könnten sie im Anschluss Anspruch auf ALG I haben (Nahtlosigkeit §145 SGB III). Achtung; Bei Arbeitslosen die innerhalb der letzten 2 Jahre kein Arbeitsentgelt von mindestens 150 Tagen erzielt haben, wird ein fiktives Arbeitsentgelt festgelegt. Also hier kann es auch zum Problem werden, das die PKV einem möglicherweise länger als die 72 Wochen, wie bei GKV Versicherten, KTG zahlt (war bei mir dann leider der Fall) Ich wünsche vor allem Gesundheit
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