Hallo Jani,
völlig richtig, wenn Sei bis zum Beginn der Reha Arbeitslosengeld beziehen, dann wird das Übergangsgeld aus dem Arbeitslosengeld berechnet, d.h. das Übergangsgeld ist genauso hoch wie das Arbeitslosengeld.
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Hallo Jani,
völlig richtig, wenn Sei bis zum Beginn der Reha Arbeitslosengeld beziehen, dann wird das Übergangsgeld aus dem Arbeitslosengeld berechnet, d.h. das Übergangsgeld ist genauso hoch wie das Arbeitslosengeld.
Hallo Jani,
bei einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) werden 2 Berechnungen durchgeführt: zum einen wird das Übergangsgeld aus dem letzten Verdienst berechnet (wenn dieser bei Beginn der LTA nicht länger als 3 Jahre zurückliegt), zum anderen wird das Übergangsgeld aus dem tariflichen Entgelt der Beschäftigung, die Sie wegen Ihrer Erkrankung aufgegeben haben berechnet. Diese beiden Berechnungen werden verglichen und das HÖHERE Übergangsgeld wird gezahlt.
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