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Berechnung des Übergangsgeldes

von Jani22.04.2009 | 11:26
7069 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe bis Dezember 2008 Krankengeld bezogen. Ab Dez.2008 bis heute Arbeitslosengeld, welches um 900 Euro monatlich niedriger ist als das Krankengeld, weil das Arbeitsamt die Änderung der Steuerklasse von 1 auf V berücksichtigt hat. Nunmehr meine Frage:wird das Übergangsgeld von der Rentenversicherung nach der aktuellen Höhe des ALG berechnet ? Vorab vielen Dank- Jani

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jani,

völlig richtig, wenn Sei bis zum Beginn der Reha Arbeitslosengeld beziehen, dann wird das Übergangsgeld aus dem Arbeitslosengeld berechnet, d.h. das Übergangsgeld ist genauso hoch wie das Arbeitslosengeld.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Jani,

bei einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) werden 2 Berechnungen durchgeführt: zum einen wird das Übergangsgeld aus dem letzten Verdienst berechnet (wenn dieser bei Beginn der LTA nicht länger als 3 Jahre zurückliegt), zum anderen wird das Übergangsgeld aus dem tariflichen Entgelt der Beschäftigung, die Sie wegen Ihrer Erkrankung aufgegeben haben berechnet. Diese beiden Berechnungen werden verglichen und das HÖHERE Übergangsgeld wird gezahlt.

3 Antworten

Nixam 22.04.2009 | 12:19
Bedauerlicherweise ist das so. Die Deutsche Rentenversicherung muss sich an die letzte Leistung halten. Wenn Sie zuletzt Arbeitslosengeld erhalten haben - unmittelbar vor Beginn der Heilmassnahme - dann wird das Übergangsgeld aus dem Arbeitslosengeld berechnet.....wenn Sie eine stationäre medizinische Leistung zur Rehabilitation - und keine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - durchführen. Nix
Janiam 22.04.2009 | 14:19
Vielen Dank für die raschen Antworten ! Nix schreibt: "..wenn Sie eine stationäre medizinische Leistung zur Rehabilitation - und keine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - durchführen." Ich werde am 27.04.09 eine berufliche Reha antreten - also eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ist die Berechnung des Übergangsgeldes dann anders? Gruß Jani
Nixam 23.04.2009 | 07:15
Ein Beispiel für eine Übergangsgeldberechnung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finden Sie hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Viele Grüsse Nix
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