Hallo julmann777,
grundsätzlich ist das Übergangsgeld aus dem letzten Arbeitsentgelt, welches ggf. für 32 Stunden in der Woche erzielt wurde, mit dem Übergangsgeld aus einem vollen Tarifentgelt zu vergleichen. Beim Bezugsberuf - als Grundlage für die Tariflohnermittlung - ist von der Beschäftigung auszugehen, für die Sie ohne die Behinderung in Betracht kämen. Für weitere, detaillierte Erläuterung der konkreten Übergangsgeldermittlung stehen Ihnen im Übrigen auch die zuständige Sachbearbeitung bzw. der Fachberatungsdienst der DRV gern zur Verfügung.