Hallo fragezeichen,
das ÜG wird grds. aus dem längsten zuletzt ausgeübten Beruf errechnet. Haben Sie während der med. Reha bereits Ü-Geld erhalten, sollte es bei dieser Höhe bleiben. Das Ü-Geld wird dann während der gesamten Reha geleistet.
Beihilfen für Miete wird nicht durch die DRV gezahlt, hier sollte Wohngeld o. ä. beantragt werden.