Hallo Ursula,
zuerst einmal müsste geprüft werden, ob bei Ihnen altes oder neues Hinterbliebenenrecht anwendbar ist. Je nachdem gibt es ab dem 4. Kalendermonat 60% oder 55 % der errechneten Entgeltpunkte aus dem Versicherungskonto Ihres Mannes. Die Anzahl der Entgeltpunkte wird zum Zeitpunkt des Todes neu ermittelt. Aber ganz vereinfacht kann man sagen, dass die Witwenrente in der aktuellen Situation aus einer vollem Erwerbsminderungsrente berechnet würde - natürlich ggf. mit (teilweisen) Anrechnung Ihres eigenen Einkommens.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung