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Experten-Antwort

Berechnung eines Vorschusses aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalls

von Bettina14.01.2019 | 13:57
390 Ansichten
2 Antworten
Mein Mann erkrankte vor einigen Jahren infolge eines anerkannten Arbeitsunfalls und wurde schwerbehindert. Eine Unfallrente erhielt er aber bis heute nicht. Die Ermittlung der MdE ist noch immer nicht abgeschlossen. Letzten Monat wurde nun vom Unfallversicherungsträger ein Vorschuss gemäß § 42 SGB I gezahlt. Darin heißt es, dass der Unfallversicherungsträger die "Höhe ... nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt". Meine Frage: Wie genau bestimmt der Unfallversicherungsträger die Höhe des Vorschusses? Welche Kriterien zieht er dafür heran?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.01.2019 | 15:36

Hallo Bettina,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung nicht möglich, Fragen zum Recht der Unfallversicherung zu beantworten. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich mit dieser Frage an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger oder eines der einschlägigen Foren zum Unfallversicherungsrecht zu wenden.

1 Antworten

Urselam 14.01.2019 | 16:34
Wegen der Unfallrente musst du dich an die Berufsgenossenschaft wenden, nicht hier. Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente musst du zusätzlich noch stellen ( ich zb beziehe auch beides)
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