Die Zurechnungszeit wird ab einem Rentenbeginn im Jahr 2019 auf das 65. Lebensjahr und acht Monate angehoben. In den weiteren Jahren erfolgt eine stufenweise Anhebung auf das 67. Lebensjahr bis zum Renteneintritt im Dezember 2030. Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert aus Ihrem Versicherungskonto bewertet. Eine allgemeine Berechnungsformel gibt es daher nicht. Sollten Sie eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen haben, kann eine überschlägige Berechnung anhand des dort angegebenen Gesamtleistungswertes erfolgen. Die Rentenauskünfte und Renteninformationen sind jedoch jetzt bereits auf die neue Rechtslage umgestellt. In einer neu ausgestellten jährlichen Renteninformation ist daher der aktuelle Betrag einer Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung der verlängerten Zurechnungszeit enthalten.