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Experten-Antwort

Berechnung EM 2019

von Max4.008.04.2019 | 14:34
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Hallo zusammen, wie errechnet man die neue verlängerte Zurechnungszeit bei einem Rentenbeginn 2019 bei der EM? Ausgehend vom Rentenbescheid 2018, wo die einzelnen Posten stehen, unter anderem die aktuell zu bekommende Erwerbsminderungsrente. Gibt es da vielleicht eine Formel oder einfach erklärt, mit der man sich das selbst so in etwa ausrechnen kann? Im Voraus danke für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Zurechnungszeit wird ab einem Rentenbeginn im Jahr 2019 auf das 65. Lebensjahr und acht Monate angehoben. In den weiteren Jahren erfolgt eine stufenweise Anhebung auf das 67. Lebensjahr bis zum Renteneintritt im Dezember 2030. Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert aus Ihrem Versicherungskonto bewertet. Eine allgemeine Berechnungsformel gibt es daher nicht. Sollten Sie eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen haben, kann eine überschlägige Berechnung anhand des dort angegebenen Gesamtleistungswertes erfolgen. Die Rentenauskünfte und Renteninformationen sind jedoch jetzt bereits auf die neue Rechtslage umgestellt. In einer neu ausgestellten jährlichen Renteninformation ist daher der aktuelle Betrag einer Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung der verlängerten Zurechnungszeit enthalten.

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11 Antworten

senf-dazuam 08.04.2019 | 15:28
In einem Rentenbscheid steht auch, für welchen Zeitraum (für wieviele Monate) die Zurechnungszeit angesetzt und wie sie bewertet wird. Nun einfach die zusätzliche Zeit mit der angegebenen Bewertung hinzurechnen. Bei einer Bewertung mit 0,1000 EP also beispielsweise für weitere 29 Monate ... macht 4,1000 EP oder 131,32 Euro. Aber wer hat schon 0,1 EP in der Gesamtleistungsbewertung ... Ob aber bei einem Rentenbescheid für eine EM-Rente (und damit einem Versicherungsfall) in oder vor 2018 noch eine Rente mit der verlängerten Zurechnungszeit möglich ist, das ist rein hypothetisch.
Max4.0am 08.04.2019 | 16:58
Liebe Experten, das hilft mir nicht weiter, da mir lediglich die Renteninformation für 2018 vorliegt. Hieraus geht noch gar nichts hervor. Kann ich also, wenn ich die Zurechnungszeit (also die Monate) weiß, dann so weiter vorgehen, wie senf-dazu es vorgeschlagen hat? Und muss man von dem so errechneten Betrag dann noch 10,8 % (bei vorliegenden Voraussetzungen für EM) abziehen? Nochmals danke.
Max4.0am 08.04.2019 | 15:58
Vielen Dank, senf dazu. Meine Frage bezieht sich aber tatsächlich auf einen EM-Rentenbeginn in 2019. Ich habe mich leider missverständlich ausgedrückt, entschuldigen Sie. Mir liegt lediglich die Renteninformation vor (von 2018). Von daher weiß ich nicht, wie das auszurechnen ist und bitte Sie nochmals um Hilfe.
chiam 08.04.2019 | 18:52
Grob müßte man es auch aus der Renteninformation berechnen können, und zwar folgendermaßen: e + (e – 0,892*r) * 3,4/(g–1956) Dabei sind e und r die in der Renteninformation angegebenen Werte „Wären Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkungen …“ (e) bzw. „Ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft entspräche …“ (r), und g ist das Geburtsjahr. Die Abschläge sind dabei schon abgezogen (wie in der Renteninformation auch). Auf den Euro exakt ist es nicht; sonst müßte man das genaue Geburtsdatum und das Ausstellungsdatum der Renteninformation berücksichtigen. Und es gilt nur, wenn man noch weit genug von der Regelaltersgrenze entfernt ist, so daß es bei 10,8% Abschlägen bleibt. Aber wie Kaiser schon empfohlen hat, mit einer aktuellen Renteninformation haben Sie ohne Rechnerei genaue Angaben.
W°lfgangam 08.04.2019 | 20:07
Liebe Experten, das hilft mir nicht weiter, da mir lediglich die Renteninformation für 2018 vorliegt. Hieraus geht noch gar nichts hervor. Kann ich also, wenn ich die Zurechnungszeit (also die Monate) weiß, dann so weiter vorgehen, wie senf-dazu es vorgeschlagen hat? Und muss man von dem so errechneten Betrag dann noch 10,8 % (bei vorliegenden Voraussetzungen für EM) abziehen? Nochmals danke.
Forder doch einfach eine neue Renteninformation an!
N'abend, That's it! Bei jeder Renteninformation/Rentenauskunft wird das Erstell-/Druckdatum als Eintritt der EM zugrunde gelegt. Anzufordern hier: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ aber nicht gleich am Jahresanfang. Spätestens nach Ablauf der ersten 3 Monate sollte auch der langsamste Arbeitgeber das abgelaufene Jahr gemeldet haben, so dass der errechnete EM-Bruttorentenbetrag ziemlich genau ausfällt und die in diesem Jahr 'maßgebende' Regelaltersgrenze in die Zurechnungszeit eingeflossen ist. Gruß w.
Max4.0am 08.04.2019 | 20:26
Danke, das werde ich machen - die Renteninfo anfordern. Nichtsdestotrotz an Chi: Wenn ich die Formel verwende, scheine ich einen Rechenfehler zu machen. Denn die errechnete EM für 2019 liegt noch im mehr als 3-stelligen Bereich unter meinem aktuellen Anspruch "e". Könnten Sie mir da noch einmal helfen, ob die stimmt? War eigentlich nicht so gedacht ... :)
chiam 08.04.2019 | 21:11
Kann eigentlich nicht vorkommen, solange e größer als r ist (was der Fall sein sollte). Wenn Sie e, r und g nennen, kann ich auch einmal selbst rechnen.
Max4.0am 08.04.2019 | 22:04
Hallo Chi, e = 850 (Stand 10.2018) r = 813 g = 1962 Vielen Dank!
chiam 08.04.2019 | 22:55
OK, mit der Formel e + (e – 0,892*r) * 3,4/(g–1956) rechne ich dann: 850 + (850 – 0,892*813) * 3,4/(1962–1956) = 850 + (850 – 725) * 3,4/6 = 850 + 125 * 3,4/6 = 850 + 71 = 921 Also ca. 70 Euro (plus/minus 5 Euro) mehr allein durch die verlängerte Zurechnungszeit.
Max4.0am 08.04.2019 | 23:07
Ganz herzlichen Dank, Chi. Zwischen "850 + 125 * 3,4/6" und "850 + 71" lag mein Denkfehler. So in etwa dachte ich mir das Ergebnis schon pi mal Daumen, nachdem ich mir einige Berechnungsbeispiele angesehen hatte, war aber unsicher, weil es doch einige Optionen gab. Jetzt sehe ich klarer.
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