Ganz grob und überschlägig wäre folgende Formel denkbar:
Summe Entgeltpunkte
: Anzahl Monate von Beginn der ersten Beschäftigung (spätestens 17. Lebensjahr) bis Ausstellung Renteninfo
= Durchschnittswert aus der gesamten Beitragsleistung
X Anzahl Monate von Ausstellung Renteninfo bis zum 60. Lebensjahr
= Zuschlag an Entgeltpunkten für Zurechnungszeit
(Summe Entgeltpunkte + Zuschlag an Entgeltpunkten für Zurechnungszeit)
- Rentenminderung 10,8 Prozent
= Gesamtentgeltpunkte bei Erwerbsminderung (gilt auch bei Tod)
Diese Berechnung funktioniert eigentlich nur dann, wenn Sie immer nur Beiträge gezahlt haben. Sobald besondere Sachverhalte in der Biografie vorliegen, zum Beispiel Schulbesuch/Studium, Kindererziehung, passt die Angelegenheit schon nicht mehr.
Das sieht für jeden Versicherten etwas anders aus.
Fordern Sie doch einfach bei Ihrem Rententräger eine "Rentenauskunft wegen Erwerbsminderung mit allen Anlagen aus ungeklärtem Konto" an. In der Anlage 4 - Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten - können Sie nachlesen, was ich meine.