Hallo RüdigerW,
die Rente wird nach folgender Formel berechnet:
Entgeltpunkte (EP)
x
Zugangsfaktor (=Abschläge)
x
Rentenartfaktor
x
aktueller Rentenwert
Wenn Sie sowohl ín der Knappschaft als auch in der allgemeinen Rentenversicheung Beitragszeiten haben, werden zwei Monatsteilbeträge ermittelt. Dann werden die knappschaftlichen EP mit dem Zugangsfaktor und mit dem Rentenartfaktor von 1,333 multipliziert und die anderen EP mit dem (gleichen) Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor 1,0.