Die Kürzung der EM-Rente erfolgt über den entsprechend verminderten Zugangsfaktor. Alle sich ergebenden Entgeltpunkte aus allen der EM-Rente zugrundeliegenden Zeiten werden mit diesem dann multipliziert. Bei einer 10,8 % Kürzung entspricht dies einem Zugangsfaktor von 0,892 (anstatt 1,0 bei keiner Kürzung).
Wenn eine EM-Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres (bzw. des maßgebenden angehobenen "Tabellenalters") weggefallen ist und eine folgende Altersrente sich nicht unmittelbar an der EM-Rente ananschließt ,wird der Zugangsfaktor neu ermittelt und zwar aus allen nun dieser Altersrente zugrundeliegenden Zeiten. Es erfolgt keine "Übernahme" der früheren Kürzung.
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