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Berechnung Erwerbsunfähigkeitsrente

von gizmo07.01.2008 | 17:50
1761 Ansichten
3 Antworten
Wer kann helfen? Ich versuche herauszufinden, wieviel Hinterbliebenenrente mein Ehemann erhalten würde, wenn ich versterbe. Da er über 45 Jahre alt ist, und die Ehe 1998 geschlossen wurde, müßten dies 60% meines eigenen Rentensanspruchs sein, der mir zustünde, wenn ich heute voll erwerbsunfähig werde. Nur wie berechne ich diesen Betrag? Bin 45 Jahre alt und seit 1982 durchgehend berufstätig. Wäre dankbar für eine Hilfestellung.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.01.2008 | 11:02

Die Höhe einer Hinterbliebenen-Rente lehnt sich an die Berechnung Ihrer eigenen, ggf. zustehenden Rente bei voller Erwerbsminderung an. Davon nehmen Sie dann 60 Prozent.

Den Erwerbsminderungsbetrag können Sie Ihrer aktuellen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung entnehmen.

Sie haben auch die Möglichkeit, eine kostenfreie Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe wahrzunehmen. Dort werden auch Broschüren zum Thema Hinterbliebenen-Rente bereitgehalten.

2 Antworten

bekissam 07.01.2008 | 18:03
Lassen Sie sich einfach eine Rentenauskunft für die Rente wegen Erwerbsminderung von Ihrem Rentenversicherungsträger zusenden. Sie sollten ggf. auch erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei beraten zu lassen. Wenn das Versicherungskonto vollständig ist, können Sie die Auskunft möglicherweise gleich mitnehmen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
helfende handam 08.01.2008 | 11:05
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