Die Höhe einer Hinterbliebenen-Rente lehnt sich an die Berechnung Ihrer eigenen, ggf. zustehenden Rente bei voller Erwerbsminderung an. Davon nehmen Sie dann 60 Prozent.
Den Erwerbsminderungsbetrag können Sie Ihrer aktuellen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung entnehmen.
Sie haben auch die Möglichkeit, eine kostenfreie Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe wahrzunehmen. Dort werden auch Broschüren zum Thema Hinterbliebenen-Rente bereitgehalten.
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