Hallo Angus ,
da die Witwe bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat, handelt es sich im vorgegebenen Fall um eine große Witwenrente.
Die Eheschließung erfolgte vor dem 1.1.2002 und mindestens ein Ehepartner war an diesem Stichtag älter als 40 Jahre. Somit gilt weiterhin das alte Recht.
Für die ersten 3 Monate erhält die Witwe die volle Rente, die zum Zeitpunkt des Todes zu zahlen gewesen wäre. Danach erhält Sie als laufende Witwenrente 60 % der Bruttorente des Verstorbenen. Weiterhin ist eigenes Einkommen der Witwe ab dem 4. Monat zu berücksichtigen. Sofern der Nettofreibetrag von mtl. 755,30 € überschritten wird, erfolgt eine Kürzung in Höhe von 40 % des überschießenden Anteils.
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