Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berechnung Hinzuverdienst

von kurt12321.01.2011 | 10:05
2560 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich hab da mal ne Frage zur Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen bei Gewährung einer teilweisen Erwerbsminderungsrente. Meine Frau hat nach Durchführung der Reha einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente im September 2010 bei der DRV auf Anraten der Reha-Ärzte gestellt. Alle Unterlagen einschl. Verdienstbescheinigungen liegen der DRV nunmehr vor. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen. Meine Frau war bis 31.12.2010 vollzeitbeschäftigt und hat ab 1.1.2011 mit ihrem Arbeitgeber eine Teilzeitvereinbarung über 6 Stunden täglich abgeschlossen. Wird bei der Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen ihr bisheriger Verdienst als Vollzeitbeschäftigte zugrunde gelegt oder wird der aktuelle Verdienst als Teilzeitkraft ab 1.1.2011 mit berücksichtigt? Vielen Dank im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo kurt123,

bei der Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen wird auf die Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung abgestellt.

Wenn Ihre Frau also seit letztem Jahr erwerbsgemindert ist, dann sind die Verdienste in 2009, 2008 und 2007 maßgebend.

Hinweis: Erwerbsminderung liegt aber nur dann vor, wenn jemand nicht mehr drei Stunden am Tag (volle EM) oder nicht mehr 6 Stunden am Tag (teilweise EM) arbeiten kann. Eine Teilezittätigkeit von 6 Stunden könnte da eventuell entgegenstehen. Das kann aber nur der zuständige RV-Träger beurteilen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

oder soam 21.01.2011 | 10:54
§ 96a SGB VI: Annahme: teilw.EM-Rente Hinzuverdienstgrenze für die volle teilw. EM-Rente (also die 'ganze halbe'): 0,23x 2555,00 EURx Summe der EP der LETZTEN 3 Kalenderjahre VOR Eintritt der EM, mind. jedoch 1,5 (Mindesthinzuverdienstgrenze brutto: 881,48 EUR)
oder soam 21.01.2011 | 11:41
musste mich erst um meine Kundschaft kümmern: hat die Frau also vor Eintritt der EM einen EP im Jahr verdient, da hat sie für die 'ganze halbe' Rente eine HZ-Verdienstgrenze von: 0,23x 2555,00 EURx 3 = 1762,95 EUR/brutto Die exakte Grenze steht (leider) erst im Bewilligungsbescheid, daher ist mir nicht ganz schlüssig, weshalb die Beschäftigung ohne Entscheidung über die EM und ohne Kenntnis der HZV-Grenze bereits reduziert wurde?! Oder hat die DRV ausgehend von der Reha bereits die Umdeutung in die EM-Rente angeboten?
kurt123am 21.01.2011 | 12:20
meine Frau hat aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen die Arbeit bereits reduzieren wollen. Eine Vollbeschäftigung hat sie nicht mehr ausführen können. Wir hoffen, dass die DRV nun bald eine Entscheidung treffen wird.
KSCam 21.01.2011 | 12:55
Hoffentlich war es kein Eigentor die Arbeitszeit "freiwillig" reduziert zu haben. Ihre Frau räumt ja mit dem geänderten Vertrag ein, dass sie noch 6 Stunden täglich arbeiten kann - ob es da überhaupt eine Teilrente gibt ist äußerst ungewiss. Wer täglich 6 Stunden arbeiten kann, kann vielleicht auch 6 Stunden und 10 Minuten arbeiten? Im Regelfall ist es in diesen Fällen cleverer mit der Vertragsänderung zuzuwarten bis über die Rente entschieden ist. Dann stehen die Zeit- und Verdienstgrenzen fest und AG und AN können sich entsprechend orientiern.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026