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Experten-Antwort

Berechnung Kürzung Witwenrente und Gesamtbeitragszuschuß

von Hugo Otto17.03.2025 | 09:52
241 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag, Witwe würde aktuell Witwenrente in Höhe von 60% von 3.280,07€ = 1968,04€ der Rente des verstorbenen Ehemannes (gr. Witwenrente) beziehen. Dazu kommt eigenes Einkommen (Sozialrente, Arbeit, Zinsen) in Höhe von 1.000€ pro Monat. Renten jeweils ohne den Krankenversicherungszuschuß (beide privat versichert). Ist es korrekt, dass a) die Witwenrente um ca. 74,33€ mtl. gekürzt würde? b) der Gesamtbeitragszuschuß dann aktuell 210,18€ betragen würde? Vielen Dank im voraus! H.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.03.2025 | 10:38

Hallo Hugo Otto,

 

Ihre Fragestellung ist sehr komplex und die Berechnung bedarf einer genauen Überprüfung.

 

Grundsätzlich ist eine Kürzung der Witwenrente durch Einkommensanrechnung vorzunehmen, wenn Ihr maßgebliches Gesamteinkommen einen Freibetrag von zur Zeit 1038,05 Euro monatlich übersteigt. Ab dem 01.07.2025 wird dieser Freibetrag auf dann 1076,86 Euro monatlich steigen. Die Höhe des Zuschusses für die Krankenversicherung bei Rentnern wiederum, die nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, richtet sich anteilig nach Ihrer Rentenhöhe und in Ihrem Fall auch nach der Höhe der Beiträge zur privaten Pflegeversicherung.

 

Wir empfehlen Ihnen daher hierzu bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Was soll das?am 17.03.2025 | 09:53
Hier werden keine persönlichen Berechnungen durchgeführt.
Falsch hieram 17.03.2025 | 12:16
Wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger, einen zugelassenen Rentenberater oder einen Sozialverband. Hier kann Ihnen niemand etwas ausrechnen.
Mondkindam 17.03.2025 | 12:57
Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegt aktuell bei 1.035,05 EURO also würde die Witwenrente nicht gekürzt werden. Ich weiß ja nicht was Sie unter Sozialrente verstehen, Aber ein Beitragszuschuss steht bei der Witwenrente und bei der eigenen Rente zu und wird dann als Gesamtbeitragszuschuss zur Witwenrente gezahlt. Der Beitragszuschuss beträgt aktuell 8,55% der Rente ggfls. begrenzt auf die Hälfte des Krankenkassenbeitrages.
Hugo Ottoam 17.03.2025 | 15:29
Mondkind schrieb

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegt aktuell bei 1.035,05 EURO also würde die Witwenrente nicht gekürzt werden.

Ich weiß ja nicht was Sie unter Sozialrente verstehen, Aber ein Beitragszuschuss steht bei der Witwenrente und bei der eigenen Rente zu und wird dann als Gesamtbeitragszuschuss zur Witwenrente gezahlt. Der Beitragszuschuss beträgt aktuell 8,55% der Rente ggfls. begrenzt auf die Hälfte des Krankenkassenbeitrages.

Danke für die Antwort. Mir geht es nur darum festzustellen, ob ich die Regeln verstanden habe, nicht um eine Rentenberechnung. Das Gesamteinkommen wäre 1564,53€ (nicht 1000€, hatte mich vertan). Dann würde wohl gekürzt nach Anwendung der 14% pauschal, 15% Netto Abzuges und 40% des über dem Freibetrag liegenden Betrages. Danke.
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