Hallo Hugo Otto,
Ihre Fragestellung ist sehr komplex und die Berechnung bedarf einer genauen Überprüfung.
Grundsätzlich ist eine Kürzung der Witwenrente durch Einkommensanrechnung vorzunehmen, wenn Ihr maßgebliches Gesamteinkommen einen Freibetrag von zur Zeit 1038,05 Euro monatlich übersteigt. Ab dem 01.07.2025 wird dieser Freibetrag auf dann 1076,86 Euro monatlich steigen. Die Höhe des Zuschusses für die Krankenversicherung bei Rentnern wiederum, die nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, richtet sich anteilig nach Ihrer Rentenhöhe und in Ihrem Fall auch nach der Höhe der Beiträge zur privaten Pflegeversicherung.
Wir empfehlen Ihnen daher hierzu bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegt aktuell bei 1.035,05 EURO also würde die Witwenrente nicht gekürzt werden.
Ich weiß ja nicht was Sie unter Sozialrente verstehen, Aber ein Beitragszuschuss steht bei der Witwenrente und bei der eigenen Rente zu und wird dann als Gesamtbeitragszuschuss zur Witwenrente gezahlt. Der Beitragszuschuss beträgt aktuell 8,55% der Rente ggfls. begrenzt auf die Hälfte des Krankenkassenbeitrages.
Danke für die Antwort.
Mir geht es nur darum festzustellen, ob ich die Regeln verstanden habe, nicht um eine Rentenberechnung.
Das Gesamteinkommen wäre 1564,53€ (nicht 1000€, hatte mich vertan). Dann würde wohl gekürzt nach Anwendung der 14% pauschal, 15% Netto Abzuges und 40% des über dem Freibetrag liegenden Betrages.
Danke.
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