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Experten-Antwort

Berechnung Rente

von orexis16.12.2015 | 11:36
1802 Ansichten
11 Antworten
Hallo, mal eine grundsätzliche Frage: Ein Arbeitnehmer hat ein Brutto Jahreeiskommen von 41 000 Euro, wie hoch wäre der Monatliche Betrag der Rente? Danke Orexis

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.12.2015 | 15:03

Hallo orexis,

den Beiträgen von „appetenz“ kann ich zustimmen.

10 Antworten

Freddy J.am 16.12.2015 | 11:52
Bei 35000 Euro ca. 30 Euro Renten-Anspruch, jetzt können sie ja dazu rechnen bei 41000 Euro
Konrad Schießlam 16.12.2015 | 13:14
Monatlicher Beitrag der Rente, wie das wohl gemeint ist. Für 41.000 Bruttoverdienst sind bei derzeit 18,7% Gesamtbeitrag, zahlbar 9,35 % AN. und AG. somit 41000 x 18,70 % 3.833,50 7667 Gesamtbeitrag. Durchschnittsverdienst 2015 derzeit-kann sich noch ändern 36.267 genau dieser Monats- verdienst mal 18,7% Euro 6781,93 mtl. Gesamtbeitrag. MfG. .
appetenzam 16.12.2015 | 13:18
hier finden Sie die Rentenformel mit den dazugehörigen Links. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Des Weiteren benötigen Sie die Anlage 1 des SGB VI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_1.html… Die Rechnung Freddy stimmt nur insofern, wenn eine Altersrente ohne Abschläge und ohne Zuschläge berechnet werden soll und die 35.000,- in 2015 erzielt wurden bei einem Rentenbeginn 01.07.15 bis 01.06.16 und das Einkommen im Westen erzielt wurde und das "Brutto" auch das sozialversicherungspflichtige Entgelt ist, von dem die Beiträge gezahlt werden, denn nicht von jedem Entgeltbestandteil werden auch Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet.
orexisam 16.12.2015 | 13:07
Freddy J. schrieb

Bei 35000 Euro ca. 30 Euro Renten-Anspruch, jetzt können sie ja dazu rechnen bei 41000 Euro

Danke für die rasche Antwort. Gibt es eine Formel für die Berechnung? wenn ja wo bekomme ich sie?
appetenzam 16.12.2015 | 13:20
Das einfachste wäre aber, wenn Sie sich eine "Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen" anfordern. Da wird alles rechnerisch dargestellt.
MBam 16.12.2015 | 13:27
@appetenz Was ist das denn?? Werden da mehr Rechenwege aufgezeigt als z.B. im RentenBESCHEID???
Konrad Schießlam 16.12.2015 | 14:37
Da muss nachhaken. Bis 30.6.2016 gilt in West für 1 Entgeltpunkt. 29,21, 72600 Bemessungsgrenze und vor- erst beitragspflichtig 36.267, dies kann sich ja noch ändern. Wenn 36.267 Einkommen 29,21 Rente erzeugen sind es: 35000 : 36.267 0,9651 EP. x 29,21 Rentenwert 28,19 Rente 28,19, wann endlich verschwindet hier der Ausdruck in etwa, wenn feste Größen gelten ? MfG.
appetenzam 16.12.2015 | 14:01
MB schrieb

@appetenz

Was ist das denn?? Werden da mehr Rechenwege aufgezeigt als z.B. im RentenBESCHEID???

Auf was bezieht sich Ihre Frage? Habe ich irgendetwas unklar ausgedrückt. Nein, es werden (natürlich) die gleichen Rechenwege aufgezeigt. In einer "normalen" Rentenauskunft sind diese Berechnungsanlagen aber nicht enthalten (weil es in der Regel auch nicht interessiert bzw. die Rentenauskunft zu dick macht).
Herz1952am 16.12.2015 | 20:39
Hallo orexis, ich habe die Rechnung von Freddy J. genau durchgeführt. Bei einem Jahr Verdienst von 41000,-- Euro würde die Monatsrente 33,02 Euro betragen. Wohlgemerkt: bei nur 1 Jahr. Der Entgeltpunkt für 41000,-- Euro würde 2015 bei 1,1305 liegen. Bei derzeitigem Rentenwert für 1 Punkt von 29,21 Euro. Wenn der Arbeitnehmer jedes Jahr auf diese Punktzahl kommt, brauchen Sie diesen Betrag nur mit den Jahren multiplizieren. Ihre Frage war wohl nur grundsätzlich gemeint. Die Antwort hat nur hypothetische Bedeutung, weil sich die Verhältnisse jedes Jahr ändern können. Sie haben ja nach dem "Monatlichen Betrag der Rente" gefragt. Ansonsten gelten die bereits gegebenen Antworten.
Konrad Schießlam 16.12.2015 | 23:57
Sie haben natürlich recht. 29,21 Rentenwert : 36.267 x 41.000 sind eben 33,02 Rentenwert. MfG.
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