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Berechnung Rente-Witwenrente

von Rothelmi114.03.2007 | 20:19
1916 Ansichten
2 Antworten

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Hallo meine Mutter ist im Nov 2006 gestorben und Nun möchte die Rentenversicherung Geld zurück wie viel weis ich noch nicht Grund ist der mein Vater ist im Nov 2000 gestorben und meine Mutter soll Ihre Unfallrente von der Bg nicht angegeben haben was aber so nicht stimmt Ihr wurde in meinem beisei damals gesagt das brauche Sie nicht anzu geben .vieleicht könnten Sie mir mal ausrechnen wieviel ich Schätzungsweise zahlen Muss . Sie bezog Seit Nov 2000 966,65Euro Eigene Rente , 508,36 Witwen Rente , 326,95 BG Rente

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die pauschale Aussage von "Bernhard" ist richtig. Sie sollten trotzdem mit dem Sachbearbeiter ein persönliches Gespräch suchen.

1 Antworten

Bernhardam 14.03.2007 | 20:27
Wie kommen Sie auf die Idee, dass Sie an die gesetzliche Rentenversicherung etwas bezahlen müssen? Ihre verstorbene Mutter hat ggf. zuviel Rente bezogen, nicht Sie. Falls es etwas zu vererben gab, und Sie eine Erbschaft angenommen haben, können Sie das wegen Irrtums (§ 1954 BGB) mit einer Frist von 6 Wochen seit Kenntnis des Anfechtungsgrunds (also der Forderung der Rentenversicherung) anfechten. Niederschrift beim Nachlassgericht oder Notar ist notwendig, einfacher Brief (z.B. ans Nachlassgericht) genügt nicht. Damit haben Sie eine eventuelle Erbschaft nachträglich gem. § 1957 BGB ausgeschlagen. Falls Sie viel geerbt haben und eine Berechnung erforderlich würde: Wie hoch war das Jahresarbeitsverdienst, das der BG-Rente zugrundelag? Wie war der Rentenartfaktor der gesetzlichen Rente (60 % bzw. 0,6)? Sehen Sie sich den § 93 SGB VI an und dieses Urteil des BSG vom 26.04.2005, B 5 RJ 36/04. Im schlimmsten Fall ist die gesamte BG-Rente anzurechnen, das macht also 6 x 12 x 326,95 € = 23.540,40 €.
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