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Experten-Antwort

Berechnung Rentennachzahlung als Ausgleich für Reduzierung durch Arbeitstlosigkeit

von horst 10001.05.2019 | 13:21
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5 Antworten

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Hallo, mal eine Frage an die Experten. Ich habe 45 Jahre bereits voll und kann dann frühestens in 2022 (dann bin ich 64) in Rente gehen. Wenn ich vor diesem Termin noch 2 Jahre Arbeitslosengeld beziehen müsste, bekomme ich ja eine etwas geringere Rente als wenn ich weiter arbeite. Ich könnte diesen Differenzbetrag dann doch über eine Einmalzahlung ausgleichen, oder? Nur wie kann ich das berechnen, gibt es ggf. Onlinerecher dafür? Viele Grüße Rolf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo horst 100,

DRV“ und „W°lfgang“ haben Ihnen bereits die zutreffenden Antworten gegeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

DRVam 01.05.2019 | 14:55
Fordern Sie eine schriftliche Auskunft über die Höhe der möglichen Ausgleichszahlung mit dem Vordruck V0210 an und informieren Sie sich über steuerliche Geltendmachung der Einzahlungen bei einem Steuerberater und über die Zeitraum des erforderlichen Rentenbezuges, bis sich Ihre Einzahlung amortisiert.
Rolfam 01.05.2019 | 16:37
Das bezieht sich aber glaube ich nur darauf, wenn ich früher in Rente gehen. Mein Problem ist aber, dass ich für den Zeitraum der Arbeitslosgkeit geringere Beiträge zahle als wenn ich weiter arbeiten würde. Der Renteneintritt wäre in beiden Fällen aber der gleiche Zeitpunkt.
DRVam 01.05.2019 | 17:17
Die geminderten Beiträge aufgrund des Arbeitslosengeldbezuges können Sie nicht durch Sonderzahlungen ausgleichen.
W°lfgangam 01.05.2019 | 21:56
Hallo horst 100, während ALG werden 80 % der bisherigen Beiträge von der AfA gezahlt. Ein direkter Ausgleich über lfd. Beitragszahlungen ist nicht möglich. Wie oben erwähnt, bietet sich dann die "Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" an, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich/nicht vorzeitig mit Abschlag in Rente gehen. Nur, um welche Beträge/Summen geht es dabei? Haben Sie bisher beispielhaft ein Durchschnittsentgelt erzielt (38901 €), ergibt sich daraus ein mtl. Rentenanspruch von 33,05 € (Wert West ab 01.07.2019). Dafür sind AN/AG-Beitrag von 7236 € gezahlt worden. Bei 20 % 'Verlust' in der ALG-Phase geht es also um rd. 2 x 7 = 14 € 'Rentenverlust' /vor KV/PV-Abzug /vor Steueranteil - bei einem Gegenwert an fehlendem Beitrags von knapp 2.900 €. In wohl 20-15 Jahren wieder im Portemonnaie - kann man machen, aber nur über die Teilzahlungsmöglichkeit der oben angesprochenen Ausgleichszahlung. Vordruck finden hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Gruß w.
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