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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld

von Melanie23.04.2018 | 16:59
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7 Antworten

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Hallo mein Mann ist seit dem 27.03.18 in einer Langzeitreha, für die wir auch Übergangsgeld beantragt haben. Zuvor war er seit einem 3/4 Jahr Krank geschrieben und bezog Krankengeld. Nun haben wir für die Rest Tage im März Geld überwiesen bekommen allerdings der Bescheid ist noch nicht eingetroffen. Nach unserer Berechnung ist es 75% vom Krankengeld. Sollte nicht die Berechnung vom letzten Nettoarbeitsentgelt berechnet werden? Steht jedenfalls auf der Seite vom DVB. Vor allem ist dann die Frage, wenn er dann wieder zurück kommt und wieder Krankengeld bekommt, ob dieses dann vom Übergangsgeld berechnet wird. Würde ja ansonsten immer weniger werden. Da fragte keiner wie man Miete, Lebensunterhalt und Kindesunterhalt zahlen kann. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Berechnung des Übergangsgeldes bei vorherigem Bezug von Krankengeld ist wie folgt geregelt (Auszug aus der Arbeitsanweisung): „Bei Personen, die bei Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben Sozialleistungen (wie zum Beispiel Krankengeld) bezogen haben und unmittelbar vor Beginn dieser Sozialleistung Pflichtbeiträge gezahlt haben, wird das dieser Leistung zugrunde liegende Arbeitsentgelt für das nunmehr festzusetzende Übergangsgeld übernommen, sofern der letzte Tag des dazugehörigen Bemessungszeitraumes in die Drei-Jahresfrist fällt.“ Die Berechnungsgrundlage stellt dann 80 Prozent vom regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelt (begrenzt auf das Nettoarbeitsentgelt) dar. Die Höhe des Übergangsgeldes beträgt 68 Prozent der Berechnungsgrundlage (bzw. 75 Prozent bei Versicherten mit Kind oder eigener Pflegebedürftigkeit oder Pflegebedürftigkeit des Ehegatten / Lebenspartners). Lassen Sie die Berechnung ggf. in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung prüfen. Die Berechnung, des sich der Rehabilitation anschließenden Krankengeldes, kann Ihnen die Krankenkasse erläutern.

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6 Antworten

Melanieam 23.04.2018 | 19:33
Hallo! Lach...nein der kommt wieder zurück. Langzeit steht für 4 Monate, nicht wie üblich 3-4 Wochen.
Guthrunam 23.04.2018 | 19:23
Langzeitreha steht für seeeeehr laaaange Zeit. Der kommt bestimmt nicht mehrb zurück. Alles Gute. Grüße
Guthrunam 23.04.2018 | 19:52
Okay und das als Reha? Oder vielleicht doch stationär KH? Wofür steht DVB?? Oder meinest du BVB ( Borussia Dortmund ) oder doch die Dresdner Verkehrsbetriebe AG? Gruß
Melanieam 23.04.2018 | 20:04
Ahja, da ist wohl ein Witzbold am Werk...... Ich weiß, dass mein Mann in Reha ist. Und DVB steht für Deutscher Versicherungs Bund oder für Dich Rentenkasse
Melanieam 23.04.2018 | 20:04
Ahja, da ist wohl ein Witzbold am Werk...... Ich weiß, dass mein Mann in Reha ist. Und DVB steht für Deutscher Versicherungs Bund oder für Dich Rentenkasse
Melanieam 24.04.2018 | 11:28
vielen lieben Danke liebes Experten-Team Ihre Antwort hat mir schon weitergeholfen
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