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berechnung übergangsgeld

von janina0918.02.2009 | 16:41
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo! ich nehme gerade an einer medizinischen reha , (rpk) teil, wo ich übergangsgeld in höhe meines letzten krankengeldes, ca 1000 € bekomme. mein ziel ist es, eine umschulung über die bfa zu machen, da ich in meinem alten beruf als barkeeper nicht mehr arbeiten kann. doch die umschulung kann wohl erst nach abschluss der med. reha beantragt werden. meine 1. frage: wie wär ich übergangsweise abgesichert? (anspruch auf alg & auf krankengeld besteht nicht mehr) meine 2. frage: wonach würde mein übergangsgeld während der beruflichen reha, sprich umschulung berechnet? vielen, vielen dank im voraus! mfg janina

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bezüglich Ihrer Anfrage zum Thema Übergangsgeld wird den Ausführungen von ??? zugestimmt.

Bezüglich Ihrer Zusatzfrage Verfahrensweise RPK empfehlen wir Ihnen sich entweder mit dem zuständigen Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Bund bzw. mit der Servicestelle nach dem Sozialgesetzbuch 9 für Ihren Wohnort in Verbindung zu setzen, da für den weiteren Verlauf auch Ihre Belastbarkeit bzw. gesundheitl. Stabilität maßgebend ist.

Unter www.reha-servicestellen.de finden Sie die entsprechenden Stellen.

Den zuständigen Fachberater finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de.

6 Antworten

???am 18.02.2009 | 17:22
Sie müssen nicht die medizinische Reha abwarten, um die berufliche zu beantragen. Das können Sie auch gleich erledigen. Normalerweise haben Sie nach der Kur bis zum Beginn der Umschulung keinen Anspruch auf Leistungen der DRV, d.h. sie müssten Alg II beantragen. In bestimmten Fällen kann ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld bestehen. Dies wird aber von den DRV-Trägern nicht einheitlich gehandhabt. Das Übergangsgeld berechnet sich dann aus dem letzten Verdienst, wenn Sie innerhalb der letzten 36 Monate eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben. Außerdem erfolgt eine Vergleichsberechnung mit dem Tariflohn/ortsüblichen Lohn in Ihrem Reha-Beruf (bei Ihnen vermutlich Barkeeper). Sollten Sie in den letzten 36 Monaten nicht gearbeitet haben erfolgt nur die Berechnung aus dem Tariflohn. Bei einer RPK schließt sich übrigens häufig eine berufliche Maßnahme nahtlos an. Allerdings geht es dann dabei meist nicht um eine Umschulung sondern eher um eine Integrationsmaßnahme. Bei RPK-Teilnehmern ist in der Regel die Belastbarkeit für eine Umschulung nicht ausreichend. Aber das sollten Sie mit Ihren Ärzten abklären.
KSCam 18.02.2009 | 17:57
und ganz wichtig ist sich genau zu überlegen, was für einen Beruf Sie anstreben. Da sollten Sie klare Zielvorstellungen haben und Ihren Wunschberuf, der natürlich zu Ihrer Gesundheit passen sollte, deutlich ansprechen, wenn es zu Beratungsgesprächen kommt.
janina09am 19.02.2009 | 03:47
eine klare vorstellung, was die berufswahl unter dem gesundheitlichen aspekt angeht, ist schon da. 1.traumberuf: reiseverkehrskauffrau 2. als alternative: immobilienkauffrau. beide umschulungen werden in den bfw der bfa angeboten, auch wenn ich noch nicht weiß, wie der weg DAHIN ist !!!! momentan tendiert die rpk-einrichtung hier, das atz in saarbrücken, nach den z.zt. bewilligten für 13 wochen NICHT zu verlängern, da wohl noch keine steigerung der belastbarkeit ersichtlich ist. zudem muß ich aber sagen, daß ein eventueller einrichtungswechsel in eine etwas kleinere einrichtung angedacht ist, wo der psychologische schwerpunkt und nicht, wie hier in saarbrücken, die arbeits-therapie im vordergrund steht. nach eigener recherche gibt es 3 rpk-einrichtungen, die genau diese voraussetzungen erfüllen. da ich mich aber seit 7 monaten im opferschutzprogramm des weissen rings befinde und derzeit über KEINEN eigenen wohnraum verfüge, würde für mich NUR ein nahtloser übergang von einer klinik in die andere erfolgen, da ich sonst zum einen wieder übergangsweise in einem frauenhaus untergebracht werden müsste und mir zum anderen wohl dann auch das übergangsgeld verloren gehen würde. wie gehe ich das am besten an ???? p.s.: für den fall, dass diese maßnahme jetzt in 9 wochen endet, würde ich in ein betreutes-wohnen für psychisch kranke untergebracht werden, da ich NOCH NICHT wieder in der Lage bin, mich selbst zu versorgen. (leide u.a. unter massiven angst- und panikatatcken, die mir allein die eigene´versorgung, wie z.b. das einkaufen nicht möglich machen)
???am 19.02.2009 | 13:50
Nach Ihren Schilderungen sollten Sie erst einmal gesund werden. Wie wollen Sie eine Ausbildung absolvieren, wenn Sie sich nicht noch nicht einmal selbst versorgen können? Machen Sie einen Schritt nach dem anderen. Eine Umschulung ist zwar nichts, wovor man Angst haben muss aber auch kein Kinderspiel.
janina09am 19.02.2009 | 14:06
da ich mich genau an diese stellen nicht wirklich anonym wenden kann, hatte ich es vorgezogen, mir von diesem forum rat zu holen ;-( und benenne ich meinen namen bei einer der service-stellen habe ich einfach angst,daß ich mir dann weitere möglichkeiten verbaue, da ich ja nur in erfahrung bringen möchte, wie es weitergehen kann
Schadeam 19.02.2009 | 17:00
anonym kann man Ihnen nur sagen, dass Sie einen Antrag natürlich stellen können - und dann die Entscheidung darüber abwarten müssen. Mehr zu sageb wäre reine Spekulation. Wenn Sie aber tatsächlich wieder belastbar sind und sich den Herausforderungen einer "Umschulung" stellen wollen, müssen Sie aktiv werden. Anonym eine Umschulung anzustreben wird nicht gehen - das ist absolut realitätsfern.
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