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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld

von Dietmar26.03.2018 | 13:18
710 Ansichten
12 Antworten
Mein Übergangsgeld von der DRV wurde nach meinem letzten Leistungsentgelt mit der Steuerklasse IV. ermittelt. Ich habe aber in dem Zeitraum des Übergangsgeldbezuges Steuerklasse III. Wieso wurde der Steuerklassenwechsel nicht berücksichtigt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.03.2018 | 14:58

Hallo Dietmar,

Übergangsgeld kann auf vielfältige Weise berechnet werden. Aus dem Bruttoverdienst (hier wäre die Steuerklassenwahl unerheblich), aus dem Nettoentgelt (das Nettoentgelt variiert bei Steuerklassenwechsel) oder auch aus heranzuziehendem tariflichen Entgelt (Vergleichsberechnung).

Eine pauschale Aussage, dass sich ein Steuerklassenwechsel auf die Übergangsgeldberechnung auswirken muss, kann daher nicht gemacht werden.

Melden Sie Ihren Steuerklassenwechsel bei Ihrem Rententräger zur Sicherheit an.

11 Antworten

???am 26.03.2018 | 13:42
Für das Übergangsgeld an sich ist die Steuerklasse egal, weil es kein steuerpflichtiges Einkommen ist. Für die Berechnung des Übergangsgeldes ist nach der gesetzlichen Regelung immer das zuletzt erzielte Einkommen, Bemessungsentgelt ... maßgebend. Irgendwelche Änderungen danach sind einfach nicht zu berücksichtigen.
Dietmar Volmeram 26.03.2018 | 14:45
Hallo, wer soll das beantworten. Ich würde ssgen, darum. Rufen Sie den zuständigen Sachbearbeiter der DRV an. So einfach ist das. Grüße
Dietmaram 27.03.2018 | 07:44
Dietmar Volmer schrieb

Hallo,

wer soll das beantworten. Ich würde ssgen, darum. Rufen Sie den zuständigen Sachbearbeiter der DRV an. So einfach ist das.

Grüße

Mein Übergangsgeld von der DRV wurde nach meinem letzten Leistungsentgelt mit der Steuerklasse IV. ermittelt. Ich habe aber in dem Zeitraum des Übergangsgeldbezuges Steuerklasse III. Wieso wurde der Steuerklassenwechsel nicht berücksichtigt.
Hallo, wer soll das beantworten. Ich würde ssgen, darum. Rufen Sie den zuständigen Sachbearbeiter der DRV an. So einfach ist das. Grüße
Hallo, Wenn es nur so einfach wäre! Leider konnte mir meine Frage bei dem telefonischen Kontakt mit der DRV nicht klärend beantwortet werden. Ich hatte gehofft, hier im Forum Antworten von vergleichbaren Fällen zu erhalten.
Christianam 27.03.2018 | 08:19
Maßgeblich sind die Verhältnisse VOR dem Beginn der Leistung zur Teilhabe! Die (steuerlichen) Verhältnisse zur Zeit des Bezuges des Übergangsgeldes sind somit für die Berechnung des Übergangsgeldes unerheblich!
Dietmaram 27.03.2018 | 11:06
Christian schrieb

Maßgeblich sind die Verhältnisse VOR dem Beginn der Leistung zur Teilhabe!

Die (steuerlichen) Verhältnisse zur Zeit des Bezuges des Übergangsgeldes sind somit für die Berechnung des Übergangsgeldes unerheblich!

Mein Übergangsgeld von der DRV wurde nach meinem letzten Leistungsentgelt mit der Steuerklasse IV. ermittelt. Ich habe aber in dem Zeitraum des Übergangsgeldbezuges Steuerklasse III. Wieso wurde der Steuerklassenwechsel nicht berücksichtigt.
Maßgeblich sind die Verhältnisse VOR dem Beginn der Leistung zur Teilhabe! Die (steuerlichen) Verhältnisse zur Zeit des Bezuges des Übergangsgeldes sind somit für die Berechnung des Übergangsgeldes unerheblich! Die Erklärung ist mir nicht ausreichend. Auf welcher Grundlage basiert diese Behauptung?
Christianam 27.03.2018 | 11:36
Dietmar schrieb

Mein Übergangsgeld von der DRV wurde nach meinem letzten Leistungsentgelt mit der Steuerklasse IV. ermittelt. Ich habe aber in dem Zeitraum des Übergangsgeldbezuges Steuerklasse III.

Wieso wurde der Steuerklassenwechsel nicht berücksichtigt.[/quote]

Maßgeblich sind die Verhältnisse VOR dem Beginn der Leistung zur Teilhabe!

Die (steuerlichen) Verhältnisse zur Zeit des Bezuges des Übergangsgeldes sind somit für die Berechnung des Übergangsgeldes unerheblich!

Die Erklärung ist mir nicht ausreichend.

Auf welcher Grundlage basiert diese Behauptung?

Maßgeblich sind die Verhältnisse VOR dem Beginn der Leistung zur Teilhabe! Die (steuerlichen) Verhältnisse zur Zeit des Bezuges des Übergangsgeldes sind somit für die Berechnung des Übergangsgeldes unerheblich! Die Erklärung ist mir nicht ausreichend. Auf welcher Grundlage basiert diese Behauptung?
Entscheidend ist das Entgelt, welches im Bemessungszeitraum erzielt wurde. Was Bemessungszeitraum ist, wird in § 67 Abs. 1 SGB IX in der Fassung ab 01.01.2018 definiert: Für die Berechnung des Regelentgelts wird das von den Leistungsempfängern im letzten vor Beginn der Leistung oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt durch die Zahl der Stunden geteilt, für die es gezahlt wurde.
Kaiseram 27.03.2018 | 13:36
Dietmar schrieb

Mein Übergangsgeld von der DRV wurde nach meinem letzten Leistungsentgelt mit der Steuerklasse IV. ermittelt. Ich habe aber in dem Zeitraum des Übergangsgeldbezuges Steuerklasse III.

Wieso wurde der Steuerklassenwechsel nicht berücksichtigt.[/quote]

Maßgeblich sind die Verhältnisse VOR dem Beginn der Leistung zur Teilhabe!

Die (steuerlichen) Verhältnisse zur Zeit des Bezuges des Übergangsgeldes sind somit für die Berechnung des Übergangsgeldes unerheblich!

Die Erklärung ist mir nicht ausreichend.

Auf welcher Grundlage basiert diese Behauptung?

Maßgeblich sind die Verhältnisse VOR dem Beginn der Leistung zur Teilhabe! Die (steuerlichen) Verhältnisse zur Zeit des Bezuges des Übergangsgeldes sind somit für die Berechnung des Übergangsgeldes unerheblich! Die Erklärung ist mir nicht ausreichend. Auf welcher Grundlage basiert diese Behauptung?
Schon mal was von "Freundlichkeit" gehört. Du willst doch was, nicht die Antwortenden!
Dietmaram 27.03.2018 | 16:18
Kaiser schrieb

Maßgeblich sind die Verhältnisse VOR dem Beginn der Leistung zur Teilhabe!

Die (steuerlichen) Verhältnisse zur Zeit des Bezuges des Übergangsgeldes sind somit für die Berechnung des Übergangsgeldes unerheblich!

Die Erklärung ist mir nicht ausreichend.

Auf welcher Grundlage basiert diese Behauptung?[/quote]

Schon mal was von "Freundlichkeit" gehört. Du willst doch was, nicht die Antwortenden!

Mein Übergangsgeld von der DRV wurde nach meinem letzten Leistungsentgelt mit der Steuerklasse IV. ermittelt. Ich habe aber in dem Zeitraum des Übergangsgeldbezuges Steuerklasse III. Wieso wurde der Steuerklassenwechsel nicht berücksichtigt.
Maßgeblich sind die Verhältnisse VOR dem Beginn der Leistung zur Teilhabe! Die (steuerlichen) Verhältnisse zur Zeit des Bezuges des Übergangsgeldes sind somit für die Berechnung des Übergangsgeldes unerheblich! Die Erklärung ist mir nicht ausreichend. Auf welcher Grundlage basiert diese Behauptung?
Schon mal was von "Freundlichkeit" gehört. Du willst doch was, nicht die Antwortenden!
Ich sehe in meinen Ausführungen keine Unfreundlichkeiten. Im Gegenteil, ich erhoffe mir von der Antwort auf meine Frage die Lösung meines Anliegens.
Kaiseram 27.03.2018 | 16:26
Dietmar schrieb

Mein Übergangsgeld von der DRV wurde nach meinem letzten Leistungsentgelt mit der Steuerklasse IV. ermittelt. Ich habe aber in dem Zeitraum des Übergangsgeldbezuges Steuerklasse III.

Wieso wurde der Steuerklassenwechsel nicht berücksichtigt.[/quote]

Maßgeblich sind die Verhältnisse VOR dem Beginn der Leistung zur Teilhabe!

Die (steuerlichen) Verhältnisse zur Zeit des Bezuges des Übergangsgeldes sind somit für die Berechnung des Übergangsgeldes unerheblich!

Die Erklärung ist mir nicht ausreichend.

Auf welcher Grundlage basiert diese Behauptung?[/quote]

Schon mal was von "Freundlichkeit" gehört. Du willst doch was, nicht die Antwortenden! [/quote]

Ich sehe in meinen Ausführungen keine Unfreundlichkeiten.

Im Gegenteil, ich erhoffe mir von der Antwort auf meine Frage die Lösung meines Anliegens.

Maßgeblich sind die Verhältnisse VOR dem Beginn der Leistung zur Teilhabe! Die (steuerlichen) Verhältnisse zur Zeit des Bezuges des Übergangsgeldes sind somit für die Berechnung des Übergangsgeldes unerheblich! Die Erklärung ist mir nicht ausreichend. Auf welcher Grundlage basiert diese Behauptung?
Schon mal was von "Freundlichkeit" gehört. Du willst doch was, nicht die Antwortenden!
Ich sehe in meinen Ausführungen keine Unfreundlichkeiten. Im Gegenteil, ich erhoffe mir von der Antwort auf meine Frage die Lösung meines Anliegens.
Dann solltest Du mal Deine Selbswahrnehmung überprüfen!
Jensam 27.03.2018 | 17:56
Dietmar schrieb

Mein Übergangsgeld von der DRV wurde nach meinem letzten Leistungsentgelt mit der Steuerklasse IV. ermittelt. Ich habe aber in dem Zeitraum des Übergangsgeldbezuges Steuerklasse III.

Wieso wurde der Steuerklassenwechsel nicht berücksichtigt.[/quote]

Maßgeblich sind die Verhältnisse VOR dem Beginn der Leistung zur Teilhabe!

Die (steuerlichen) Verhältnisse zur Zeit des Bezuges des Übergangsgeldes sind somit für die Berechnung des Übergangsgeldes unerheblich!

Die Erklärung ist mir nicht ausreichend.

Auf welcher Grundlage basiert diese Behauptung?[/quote]

Schon mal was von "Freundlichkeit" gehört. Du willst doch was, nicht die Antwortenden! [/quote]

Ich sehe in meinen Ausführungen keine Unfreundlichkeiten.

Im Gegenteil, ich erhoffe mir von der Antwort auf meine Frage die Lösung meines Anliegens.

Maßgeblich sind die Verhältnisse VOR dem Beginn der Leistung zur Teilhabe! Die (steuerlichen) Verhältnisse zur Zeit des Bezuges des Übergangsgeldes sind somit für die Berechnung des Übergangsgeldes unerheblich! Die Erklärung ist mir nicht ausreichend. Auf welcher Grundlage basiert diese Behauptung?
Schon mal was von "Freundlichkeit" gehört. Du willst doch was, nicht die Antwortenden!
Ich sehe in meinen Ausführungen keine Unfreundlichkeiten. Im Gegenteil, ich erhoffe mir von der Antwort auf meine Frage die Lösung meines Anliegens.
Was ist das für ein Schmarrn. ""ich erhoffe mir von der Antwort auf meine Frage die Lösung meines Anliegens"". Der Ton macht die Musik. Hier kann man sich temporär Ratschläge holen. Nicht mehr und nicht weniger. Alles klar. Gruß
Dietmaram 27.03.2018 | 20:44
Jens schrieb

Maßgeblich sind die Verhältnisse VOR dem Beginn der Leistung zur Teilhabe!

Die (steuerlichen) Verhältnisse zur Zeit des Bezuges des Übergangsgeldes sind somit für die Berechnung des Übergangsgeldes unerheblich!

Die Erklärung ist mir nicht ausreichend.

Auf welcher Grundlage basiert diese Behauptung?[/quote]

Schon mal was von "Freundlichkeit" gehört. Du willst doch was, nicht die Antwortenden! [/quote]

Ich sehe in meinen Ausführungen keine Unfreundlichkeiten.

Im Gegenteil, ich erhoffe mir von der Antwort auf meine Frage die Lösung meines Anliegens.

[/quote]

Was ist das für ein Schmarrn. ""ich erhoffe mir von der Antwort auf meine Frage die Lösung meines Anliegens"".

Der Ton macht die Musik.

Hier kann man sich temporär Ratschläge holen. Nicht mehr und nicht weniger.

Alles klar.

Gruß

Mein Übergangsgeld von der DRV wurde nach meinem letzten Leistungsentgelt mit der Steuerklasse IV. ermittelt. Ich habe aber in dem Zeitraum des Übergangsgeldbezuges Steuerklasse III. Wieso wurde der Steuerklassenwechsel nicht berücksichtigt.
Maßgeblich sind die Verhältnisse VOR dem Beginn der Leistung zur Teilhabe! Die (steuerlichen) Verhältnisse zur Zeit des Bezuges des Übergangsgeldes sind somit für die Berechnung des Übergangsgeldes unerheblich! Die Erklärung ist mir nicht ausreichend. Auf welcher Grundlage basiert diese Behauptung?
Schon mal was von "Freundlichkeit" gehört. Du willst doch was, nicht die Antwortenden!
Ich sehe in meinen Ausführungen keine Unfreundlichkeiten. Im Gegenteil, ich erhoffe mir von der Antwort auf meine Frage die Lösung meines Anliegens.
Was ist das für ein Schmarrn. ""ich erhoffe mir von der Antwort auf meine Frage die Lösung meines Anliegens"". Der Ton macht die Musik. Hier kann man sich temporär Ratschläge holen. Nicht mehr und nicht weniger. Alles klar. Gruß In den letzten Äußerungen in diesem Forum, vermisse ich den Sachverstand und die nötige Intelligenz. Alles was da geschrieben wurde, ist für die Ernsthaftigkeit dieses Forums unwürdig.
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