Hallo Monilein,
die Berechnung des Übergangsgeldes während einer Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung), stellt sich wie folgt dar:
Sofern Sie in den letzten 3 Jahren (vor Beginn Ihrer Teilhabe) gearbeitet haben, wird Ihr letztes erzieltes Gehalt (aus der Beschäftigung, die Sie heute aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können), verglichen, mit dem heute tariflich aktuellen Gehalt (aus dem Vormonat vor Beginn Ihrer Umschulung).
Es wird das höhere Gehalt zugrunde gelegt, d.h. im Ergebnis wird entweder das tatsächlich erzielte Gehalt oder das heute gültige Tarifentgelt Grundlage für Ihre Berechnung. Aufgrund Ihrer zuvor gestellten Fragen gehen wir davon aus, dass der weitere Berechnungsweg für das Übergangsgeld bekannt ist.