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Berechnung Übergangsgeld

von Monilein25.05.2009 | 13:58
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Vom 2.03.07 bis 30.06.08 hatte ich KG bekommen. Seit dem 31.06.08 bis jetzt Alg1. Vor dem Kg Arbeitete ich mit 19,25 Std. in der Altenpflege.Seit 1995.Bezahlt nach BAT. Habe 2 Kinder,24 u. 26 Jahre.Bekomme kein Kindergeld mehr. Wie wird jetzt das Übergangsgeld Berechnet??Wird das Kg u. Alg1 Mitberechnet? Ich bin in dem Programm "Teilhabe am Arbeitsleben,und beginne einen Kurs bei der FAW. Für ihre Antwort möchte ich mich jetzt schon Bedanken mfg Monilein

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Monilein,

die Berechnung des Übergangsgeldes während einer Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung), stellt sich wie folgt dar:

Sofern Sie in den letzten 3 Jahren (vor Beginn Ihrer Teilhabe) gearbeitet haben, wird Ihr letztes erzieltes Gehalt (aus der Beschäftigung, die Sie heute aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können), verglichen, mit dem heute tariflich aktuellen Gehalt (aus dem Vormonat vor Beginn Ihrer Umschulung).

Es wird das höhere Gehalt zugrunde gelegt, d.h. im Ergebnis wird entweder das tatsächlich erzielte Gehalt oder das heute gültige Tarifentgelt Grundlage für Ihre Berechnung. Aufgrund Ihrer zuvor gestellten Fragen gehen wir davon aus, dass der weitere Berechnungsweg für das Übergangsgeld bekannt ist.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Monilein,

siehe bitte unsere Ausführungen zur Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes bei Durchführung einer Teilhabe am Arbeitsleben.

Alg I und Krankengeld bleiben außen vor und sind nicht Grundlage der Berechnung.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Monilein,

Sie nehmen bitte das Nettoentgelt.

Beim Tariflohn wird der Unterschiedsbetrag vom Bruttoentgelt zum Nettoentegelt fiktiv ermittelt. Sie rechnen hierzu das tarifliche Entgelt brutto auf ein Jahr hoch (Werte werden entweder vom alten Arbeitgeber oder vom Tarifregister als Brutto-/Stunden - oder Monatslohn zur Verfügung gestellt). Anschließend ziehen Sie von diesem Bruttojahreswert fiktiv 35 % ab und haben dann das beim Rentenversicherungsträger heranzuziehende fiktive Nettojahresentgelt. Dieser Wert wird auf den Kalendertag umgerechnet (= Jahreswert dividiert durch 360) und stellt dann die weitere Berechnungsgrundlage dar. Die Berechnug ist recht umfangreich. Die genauen Werte übermitteln Sie bitte Ihrem Rentenversicherungsträger durch Vorlage der Verdienstbescheinigung; dieser wird dann die Höhe Ihres Übergangeldes für Sie ermitten und Ihnen auch einen Bescheid über die genaue Berechnung Ihres kalendertäglichen Übergangsgeldes erteilen. Hier im Forum ist dies nicht möglich, da für die Berechnung und den Vergleich mit dem Tarifentgelt alle Daten benötigt werden und somit hier eine individuelle Berechnung ohne Akteneinsicht nicht möglich ist.

8 Antworten

Nixam 25.05.2009 | 14:22
Das Übergangsgeld wird aus dem Tarifentgelt für Altenpfleger nach dem BAT berechnet. 65 % des Tarifentgelts ermitteln. Davon 68%, weil Sie keine Kinder unter 18 Jahren haben. Ergebnis: kalendertägliches Übergangsgeld multipliziert mal 30 Tage = Monatliches Übergangsgeld Viele Grüsse Nix
Monileinam 25.05.2009 | 14:29
Danke,für ihre Antwort. Allso das KG und Alg1 wird nicht mit Berechnet? mfg Monilein
Nixam 25.05.2009 | 14:25
Es wird das Tarifentgelt für Vollzeitbeschäftigte mit voller Wochenarbeitszeit berücksichtigt und entsprechend daraus das Übergangsgeld berechnet. Viele Grüsse Nix
Monileinam 25.05.2009 | 14:54
Für Ermittlung meines Übergangsgeldes,muß ich das Brutto oder Nettoentgeld Nehmen??Bei dem Tariflichen Monatslohn. mfg
Monileinam 25.05.2009 | 15:43
Angenommen mein Brutto Gehalt Beträgt 2.250,55 Euro Nettolohn: 1421,51 Euro Keine Kinder unter 18 Jahren. Wieviel Übergangsgeld bekäme ich?? (Teilhabe am Arbeitsleben) mgf Monilein
Nixam 26.05.2009 | 07:08
Hallo Monilein! Klicken Sie mal auf diesen Link. Hier hatte ich mal vor kurzem eine ausführliche Übergangsgeldberechnung für einen User vorgenommen. Sicher auch für Sie eine gute Hilfe, wenn Sie Ihre Entgeltwerte darin einsetzen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Viele Grüsse Nix
Monileinam 26.05.2009 | 10:58
Leider kann ich auf den Link nicht klicken.Gibt es eine andere Möglichkeit,mir diese Berechnung Anzuschauen?? Wann war das denn?Könnte bei Eingabe Übergangsgeld mich da durch Lesen,wenn ich weiß,wann der Brief rein Gesetzt wurde. mfg Monilein
Koulchenam 26.05.2009 | 12:08
1. Link-Adresse markieren 2. mit Strg+C (oder über das Kontextmenü nach Klick auf die rechte Maustaste) kopieren, 3. in die Adreßzeile des Browsers einfügen (Strg+V) 4. Enter-Taste der PC-Tastatur drücken. Gruß Koulchen
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