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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld

von Stefan Weigel10.02.2011 | 14:10
3007 Ansichten
3 Antworten
Wie wird das Übergangsgeld berechnet? 2005 erkrankt; ab 01.06.2010 wieder arbeitsfähig; 28.07.2010 Verkehrsunfall - Folge AU/EU; ab 17.01.2011 Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben; Einkommen während der Erkrankung:Hartz IV; Einkommen vor der Erkrankung: 85.000 € netto/Jahr; Wird das Übergangsgeld aus Hartz IV berechnet oder aus dem letzten Einkommen vor der Erkrankung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.02.2011 | 08:14

Wir schließen uns den Ausführungen von Nix an.

Für die Übergangsgeldberechnung ist ausschießlich das tarifliche Arbeitsentgelt maßgebend.

2 Antworten

Nixam 10.02.2011 | 19:28
Da Sie das letzte Mal so richtig gearbeitet haben im Jahre 2005, wird das Übergangsgeld aus dem Tarifentgelt berechnet, welches im Monat Dezember 2010 (Monat vor Umschulungsbeginn 17.01.2011) gültig ist. Das Arbeisentgelt aus dem Jahr 2005 kann nicht berücksichtigt werden, da es länger als 3 Jahre vor Umschulungsbeginn zurückliegt. Umschulung ab 17.01.2011 18.01.2008 bis 17.01.2011(Dreijahreszeitraum) Da Sie in dieser Zeit nicht gearbeitet haben, ist ausschliesslich das Tarifentgelt massgebend aus dem Monat vor Umschulungsbeginn, also aus Dezember 2010. Massgebend ist das Jahrestarifentgelt für Ihren Beruf, welches im Jahr 2010 gültig ist. Dieses wird auf 65% gekürzt(Pauschale Kürzung um Steuern, SV-Beiträge etc). Dann wird dieser Betrag wieder gekürzt auf 68%(wenn Sie keine Kinder haben) oder 75%(wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben). Dann wird der Betrag durch 365 Tage dividiert. Das Ergebnis ist das kalendertägliche Übergangsgeld. Viele Grüsse Nix
Stefan Weigelam 13.02.2011 | 21:09
Vielen Dank für ihre Antworten, sie haben mir sehr geholfen.
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