Hallo Loo,
leider können wir Ihnen die gewünschte "fachlich korrekte Antwort" an dieser Stelle nicht geben. Wie Sie bereits selber schreiben, erfolgte bei Ihnen die Berechnung des Übergangsgeldes auf Grundlage der Entgelte aus der letzten Tätigkeit. Bei dieser Übergangsgeldberechnung gibt es viele unterschiedliche Fallgestaltungen, die sich auf das zu berücksichtigende Entgelt auswirken. Insoweit ist in so einem Forum eine abschließende Beantwortung nicht möglich.
Wir empfehlen Ihnen, sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden und Ihre Bedenken dort zu äußern beziehungsweise gegen den Übergangsgeldbescheid Widerspruch einzulegen und Ihren hier eingestellten Beitrag als Widerspruchsbegründung zu verwenden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die Umschulung.
Ihr Experte
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