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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

von Loo15.08.2018 | 12:24
196 Ansichten
2 Antworten
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung meines Übergangsgeldes für die LTA/Umschulung . Vor der Umschulung war ich 14 Monate im Krankengeldbezug, danach für wenige Tage im Alg1 Bezug in Form der Nahtlosigkeitsregelung. Mein letztes Arbeitsentgelt habe ich im Februar 2016 erhalten. Dies beinhaltet die Lohnfortzahlung und Auszahlung einiger Überstunden aus Januar 2016 und übersteigt das vertraglich geregelte Bruttoeinkommen um ca 300€. Mein monatliches Nettoeinkommen war nie gleichbleibend, da jeden Monat Zuschläge für Spätschichten usw. und Überstunden gezahlt wurden. Als Berechnungsgrundlage wurde nun aber mein vertraglich geregeltes Einkommen festgestellt und nicht das tatsächlich letzte Arbeitseinkommen. Hätte dies nicht für die Berechnung herangezogen werden müssen, auch wenn es die Lohnfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit beinhaltet? Das macht immerhin brutto eine Differenz von knapp 300€ aus. Eine Vergleichsberechnung gab es auch, daraus ergab sich das höhere Übergangsgeld aus letzter Tätigkeit, da ich dort mehr verdient habe als in meiner Qualifikationsgruppe. Über eine fachlich korrekte Antwort freue ich mich. Herzlichen Dank. Loo

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.08.2018 | 13:48

Hallo Loo,

leider können wir Ihnen die gewünschte "fachlich korrekte Antwort" an dieser Stelle nicht geben. Wie Sie bereits selber schreiben, erfolgte bei Ihnen die Berechnung des Übergangsgeldes auf Grundlage der Entgelte aus der letzten Tätigkeit. Bei dieser Übergangsgeldberechnung gibt es viele unterschiedliche Fallgestaltungen, die sich auf das zu berücksichtigende Entgelt auswirken. Insoweit ist in so einem Forum eine abschließende Beantwortung nicht möglich.

Wir empfehlen Ihnen, sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden und Ihre Bedenken dort zu äußern beziehungsweise gegen den Übergangsgeldbescheid Widerspruch einzulegen und Ihren hier eingestellten Beitrag als Widerspruchsbegründung zu verwenden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die Umschulung.

Ihr Experte

1 Antworten

Looam 15.08.2018 | 12:45
Korrektur: Das letzte Arbeitseinkommen war Februar 2017 nicht 2016. Habe mich vertippt. Gruß Loo
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