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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld bei Bezug von EU-Rente, Letzte Beschäftigung 6 Jahre zurück

von Ralph196206.04.2018 | 20:08
706 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, mir wurde die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt. Die Leistung beginnt mit einem dreimonatigen Eingangsverfahren, welche dann in eine 24 monatige Fortführung im Berufsbildungsbereich übergeht. In dem Schreiben steht, dass mir Übergangsgeld für diese Zeit zusteht. Aktuell beziehe ich volle EU-Rente, und das schon seit 6 Jahren. Mein letztes Beschäftigunsverhältniss liegt auch 6 Jahre zurück. Wie wird jetzt das Übergangsgeld berechnet? Von welcher Bezugsgrösse? Letztes Gehalt oder fiktiver Lohn? Ich bin gelernter Immobilienkaufmann. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralph1962,

die gesetzliche Grundlage für die Übergangsgeldberechnung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben findet sich im § 68 SGB IX. Danach ist das Übergangsgeld ausschließlich aus einem fiktiven Arbeitsentgelt zu berechnen, wenn das letzte Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis länger als 3 Jahre zurück liegt. Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts erfolgt die Einordnung in eine Qualifikationsgruppe, die der höchsten nachgewiesenen Qualifikation entspricht. Je nach Qualifikationsgruppe wird dann auf den x-ten Anteil der Bezugsgröße (fester Wert in der Rentenversicherung, der jährlich vom Gesetzgeber festgelegt wird, er entspricht dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten im vorvergangenen Kalenderjahr) als fiktives Arbeitsentgelt abgestellt. Über die genauen Werte werden Sie im Übergangsgeldbescheid informiert.

Im Übrigen verweise ich auch auf den Beitrag von "???".

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3 Antworten

Ralf1960am 06.04.2018 | 20:21
Hallo, an Deiner Geschichte ist etwas faul. EU gibt es schon lange nicht mehr. Wenn dann EMR. Dann bist du mit 50 Jahren in Erwerbsminderungsrente gegangen und plötzlich wieder gesund und dann bekommst du jetzt mit 56 Jahren eine zweijährige Fortbildung. Wer glaubt wird selig. Das kannst du deiner Oma erzählen. Der Zug ist abgefahren. Hochachtungsvoll
???am 07.04.2018 | 16:33
Das Übergangsgeld wird, da Sie in den letzten 3 Jahren keinen Lohn hatten, aus einer Qualifikationsgruppe berechnet. Da Sie eine Ausbildung absolviert haben, werden Sie in Stufe 3 eingeordnet. Dafür müssen Sie aber entsprechende Nachweise (Zeugnis) übersenden. Ob und ggf. wieviel Übergangsgeld Sie tatsächlich bekommen, lässtt sich aber nicht sagen, da Ihre Rente darauf angerechnet wird.
Leserhamsteram 09.04.2018 | 18:46
Zitat von Ralf1960 anzeigenausblenden
Guten Tag, mir wurde die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt. Die Leistung beginnt mit einem dreimonatigen Eingangsverfahren, welche dann in eine 24 monatige Fortführung im Berufsbildungsbereich übergeht. In dem Schreiben steht, dass mir Übergangsgeld für diese Zeit zusteht. Aktuell beziehe ich volle EU-Rente, und das schon seit 6 Jahren. Mein letztes Beschäftigunsverhältniss liegt auch 6 Jahre zurück. Wie wird jetzt das Übergangsgeld berechnet? Von welcher Bezugsgrösse? Letztes Gehalt oder fiktiver Lohn? Ich bin gelernter Immobilienkaufmann. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, an Deiner Geschichte ist etwas faul. EU gibt es schon lange nicht mehr. Wenn dann EMR. Dann bist du mit 50 Jahren in Erwerbsminderungsrente gegangen und plötzlich wieder gesund und dann bekommst du jetzt mit 56 Jahren eine zweijährige Fortbildung. Wer glaubt wird selig. Das kannst du deiner Oma erzählen. Der Zug ist abgefahren. Hochachtungsvoll
Drei Monate Eingangsverfahren und anschließend 24 Monate Berufsbildungsbereich? Das ist eine Werkstatt für behinderte Menschen, das ist für den Mann kein Problem, solange er noch keine 60 ist. Aber ein gelernter Immobilienkaufmann in einer Wfbm? Nun gut, jedem das, was er für sich richtig hält.
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