Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld bei LTA

von XY11.04.2018 | 17:37
452 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Ihr Experten! Ich habe eine Frage zur Berechnung des Übergangsgeldes. Ich bin noch im 3 Jährigen Bemessungszeitraum, somit wird ja noch mein Gehalt meines letztes Jobs zur Berechnung genutzt. Nehmen wir mal folgendes an: Juni volles Gehalt Juli volles Gehalt aber ab 10.07. Krankgeschrieben August anteiliges Gehalt bzw Entgeldfortzahlung und dann Krankengeld Bezug. Also keine 4 Wochen Gehalt erhalten. Und auf Grund langwieriger Krankheit komplett raus aus dem Job. Welcher Monat gilt jetzt für die Berechnung? Es heißt ja "vor Arbeitsunfähigkeit". Also der Juni? Laut DRV will man den letzten Monat August nehmen, wenn auch nicht für genau 4 Wochen gezahlt wurde und dann noch Zitat: "mal schauen..vielleicht nimmt man zur Berechnung noch bisschen aus Juli.." Laut der neuen Satzung verstehe ich, dass der Juni genommen werden muss. Danke und Grüße!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo XY,

zur konkreten Festlegung des letzten erzielten Gehaltes und damit die Festlegung des Bemessungszeitraumes für das Übergangsgeld kommt es auf den Beginn der Reha-Maßnahme und dem damit verbundenen 3-Jahreszeitraumes an. Da wir diese Daten nicht vorliegen haben, setzen Sie sich bitte erneut mit Ihrer Reha-Sachbearbeitung in Verbindung und lassen Ihren Sachverhalt, ggf. anhand des u.a. Beispiels, nochmals prüfen.

Voraussetzungen: Vergleichsberechnung (Absatz 1 Nummer 1)

Drei-Jahreszeitraum bei Anwendung des § 69 SGB IX beziehungsweise Arbeitsunfähigkeit

Beispiel:

Versicherungspflichtige Beschäftigung und anschließende Entgeltfortzahlung bis

28.10.2015

Arbeitsunfähigkeit bis zum Beginn der Leistung zur Teilhabe seit

25.09.2015

Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

17.09.2018

Lösung:

Der Drei-Jahreszeitraum bemisst sich vom 17.09.2015 bis 16.09.2018. Da die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen bis zum Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben andauerte, liegt der Bemessungszeitraum (August 2015) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Da der letzte Tag des Bemessungszeitraumes (31.08.2015) außerhalb der Drei-Jahresfrist liegt, ist die Berechnungsgrundlage ausschließlich aus dem fiktiven Arbeitsentgelt gemäß § 68 SGB IX zu ermitteln.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo XY,

wir können in diesem Forum keine Entscheidung treffen oder revidieren. Wir haben keinen Zugang zu Ihrer Reha-Akte und können Ihren persönlichen Sachverhalt daher nicht überprüfen und klären.

Wir empfehlen nochmals eine Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter. Ggf. legen Sie Widerspruch gegen die Entscheidung/den Bescheid zur Bemessung des Übergangsgeldes ein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

XYam 12.04.2018 | 15:24
Hallo und danke für die Antwort! Die 4 Sachbearbeiter, die ich in kontaktiere, sagen mir etwas anderes. Ich brauche bitte nicht anhand eines Beispiels sondern konkret bei meinem Fall, daher sende ich Ihnen mal die Daten. DEZEMBER 2015 4 Wochen Gehaltsabrechnung JANUAR 2015 4 WOCHEN Gehaltsabrechnung FEBRUAR 2015 4 Wochen Gehaltabrechnung und Arbeitsunfaehig ab 09.02.15 MÄRZ 2015 Entgeldfortzahlung und Krankengeldbezug. April Krankengeld LTA Start ab 15.01.18 ( leider hat die DRV über 20 Monate gebraucht, einen Entscheidung zu treffen). Welcher Monat wird nun zur Berechnung genutzt? Danke und Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026