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Berechnung Übergangsgeld und Steuerfreibetrag

von Daniel05.02.2008 | 07:27
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Guten Morgen, ich mache derzeit eine berufliche Reha, in der ich Überganggeld bekomme. Als Berechnungsgrundlage wurde mein Gehalt aus 09/06 herangezogen, da ich seit 10/06 arbeitsunfähig erkrankt bin. Im Dezember 06 wurde eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 anerkannt, aus der sich dann ein entsprechender Steuerfreibetrag ergibt. Dieser wurde bei Gehaltszahlungen aber nicht berücksichtigt, da ich seit der Schwerbehinderung kein Gehalt mehr bezogen habe. Kann ich nun bei der Berechnung des Übergangsgeldes das durch den Steuerfreibetrag etwas höhere Nettoeinkommen berücksichtigen lassen? Wenn ich nicht krank geworden wäre hätte ich ja mein Gehalt auch mit dem Steuerfreibetrag bekommen. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da das Übergangsgeld aus dem Bemessungszeitraum 09/2006 berechnet wurde, die Schwerbehinderung aber erst ab Dezember 2006 anerkannt wurde, würde sich auch bei einer Neuberechnung Ihres Entgeltes kein anderer Nettobetrag für den September 2006 ergeben. Somit ergibt sich leider auch kein höheres Übergansgeld!

6 Antworten

Nixam 05.02.2008 | 07:39
Leider ist genau das nicht möglich! Es wird immerwieder gesagt, sich Steuerfreibeträge auf die Steuerkarte eintragen zu lassen. Dadurch erhöht sich das Nettoentgelt und die daraus berechneten Krankengeld bzw Übergangsgeldzahlung. Nunmehr, da Sie schon Übergangsgeldbezug sind, ist eine nachträgliche Erhöhung des Nettoentgeltes, aus welchem das Übergangsgeld berechnet wurde, nicht möglich und deshalb ist auch eine Übergangsgeldneuberechnung nicht mehr möglich. Da müssen Sie in den sauren Apfel beissen. Nix
Danielam 05.02.2008 | 07:44
Hallo Nix, Anspruch auf das ÜGeld habe ich seit 4.2. Ist es trotzdem zu spät den Steuerfreibetrag eintragen zu lassen?
Nixam 05.02.2008 | 07:56
Sie müssen die Berichtigung des Steuerfreibetrags bei Ihrem Arbeitgeber vornehmen lassen. Dann wird die Verdienstbescheinigung berichtigt und weist ein höheres Nettoentgelt aus. Diese - neue Verdienstbescheinigung mit dem höheren Nettoentgelt - legen Sie dem RV-Träger vor zur ÜG-Neuberechnung. Dann klappt das noch. Nix
Nixam 05.02.2008 | 07:57
Dann bekommen Sie auch eine Nachzahlung vom Arbeitgeber für Januar und Februar und anschliessend ein höheres Übergangsgeld vom RV-Träger. Das wäre doch super.
Schiko.am 05.02.2008 | 09:37
Erlaube mir, hierzu steuerlich folgendes zu sagen. Haben sie für das steuerjahr 2006 schon den steuer- bescheid ist dies erledigt. Erfolgte für das jahr 2007 noch kein steuerbescheid, können sie im antrag- hauptvordruck seite 4- unter zeile 91 entsprechende angaben machen. Der pauschbetrag von 570 wird dann noch für das ganze jahr berücksichtigt. Sind für das jahr 2008 auf der steuerkarte auch noch nicht die 570 eingetragen lassen sie beim finanz- amt- nicht beim arbeitgeber- den freibetrag nachträglich eintragen. Der arbeitgeber wird dies entsprechend monatlich berück- sichtigen, es ist nichts verloren. Wie viele bürger im lande überschätzen sie vermutlich die steuerliche auswirkung. Einmal angenommen, ihr grenzsteuersatz liegt bei 25% sind dies monatlich ( 570 :12) 47.50 absetzbarer betrag und bei 25% 11, 88 mehr netto. Der AG. ändert die januar gehaltszahlung nicht mehr. Von der berechnung des übergangsgeldes habe ich keine ahnung, schweige deswegen. MfG.
Danielam 05.02.2008 | 19:01
Hallo, vielen Dank für die Hinweise. Ich habe zuletzt im Oktober 2006 ein volles Gehalt bekommen, seit dem bin ich arbeitsunfähig erkrankt. Deswegen war Grundlage der Berechnung oder der Bemessungszteitraum ja auch September 06. Von daher wird es nichts mit dem nachträglichen Auszahlen irgendeiner Differenz. Und wenn ich den Beitrag von "Expertin" richtig deute, besteht auch keine Chance nachträglich irgendetwas zu machen, da die Schwerbehinderung eben erst seit 12/06 anerkannt ist und sich dieses dann wohl in keiner Weise auf die relevante Gehaltsabrechnung des September 2006 auswirkt. Das ist ja schon fast ein bisschen ärgerlich. Daniela
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