Da das Übergangsgeld aus dem Bemessungszeitraum 09/2006 berechnet wurde, die Schwerbehinderung aber erst ab Dezember 2006 anerkannt wurde, würde sich auch bei einer Neuberechnung Ihres Entgeltes kein anderer Nettobetrag für den September 2006 ergeben. Somit ergibt sich leider auch kein höheres Übergansgeld!