Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berechnung Vollrente nach Regelaltersgrenze

von Avente14.10.2022 | 13:26
107 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich hatte ca. 6 Monate Krankengeldbezug. Dabei wurden vom ursprünglichen Arbeitslohn 80 % als RV-Beiträge von der Krankenkasse an die RV abgeführt. Wie berechnet sich die finale Vollrente bei Einzahlung der RV-Beiträge für ein halbes Jahr + des verzögerten Zugangs (glaube diese 0,5 % pro Monat).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Avente,

Sie können mit der Antragstellung angeben, dass Ihnen die Berechnungsanlagen Ihres Rentenbescheides beigefügt werden. Dort können Sie die Bewertung Ihrer rentenrechtlichen Zeiten nachvollziehen. Welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze haben, besprechen Sie am besten mit Ihrem Rentenversicherungsträger. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Beratungstermin.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

KSCam 14.10.2022 | 13:32
Bis zum Beginn der Regelaltersrente werden alle Beiträge zunächst mal "ganz normal" bewertet. Für jeden Monat, den Sie von frühesten Beginn der Regelaltersrente abweichen gibt es einen Zuschlag von 0,5%, bei 6 Monaten wäre das ein plus von 3%.
Aventeam 14.10.2022 | 13:37
Okay. Wie sieht es eigentlich mit den weiter eingezahlten Beiträgen aus, werden die nach Rentenantrag direkt einberechnet und berücksichtigen die neuen Beitragszahlungen auch diesen Zuschlagssatz? - d.h falls man nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch RV Beiträge eingezahlt hat.
Tippam 14.10.2022 | 13:30
Wie wäre es denn, sich einen Beratungstermin (in Präsenz, per Video oder telefonisch) zu holen und sich dort anhand Ihrer individuellen Zahlen die Rentenhöhe berechnen zu lassen, statt hier mit ungenauen Angaben die antwortenden User im Nebel rumstochern zu lassen?
Abschlägeam 14.10.2022 | 13:49
Beziehen Sie nicht schon eine (vorgezogene) Altersrente? Oder war es eine EM-Rente) Irgendwie lassen die Fragen der letzten Tage darauf schließen...? Denn dann würde das mit den 0,5% nicht so funktionieren, wie Sie sich das vorstellen...
Aventeam 14.10.2022 | 13:54
Ledigich eine 10 % Teilrente und ergänzendes Krankengeld bis vor kurzem. Das Ganze ging ein halbes Jahr und nun läuft die Beantragung der Vollrente. Deshalb meine Frage, wie sich die Beitragseinzahlung der Krankenkasse an die RV und der verzögerte Bezug der restlichen Altersrente (90 %) auswirkt.
KSCam 14.10.2022 | 14:39
Tipp eines Praktikers: Fordern Sie zusätzlich zum Rentenbscheid beim Antrag die Berechnungsanlagen an, dann können Sie als dann Vollrentner alles in Ruhe nachvollziehen und versuchen zu verstehen, bzw. sich dass in der Rentenberatung erklären zu lassen. Ich glaube nicht dass es viele Nutzer geben wird, die Ihnen die Rentenberechnung in Ihrem Fall theoretisch aufdröseln wollen. Ich meine dass das relativ wenig Sinn macht und vor allem nichts am Ergebnis ändert. Schaun wir mal wer von den üblichen Verdächtigen sich just for fun am Wochenende die Zeit dafür nimmt. Alternative: Sie suchen sich einen privaten Rentenberater, drücken dem 500 € ab - der liefert Ihnen dann gern "Ihre Zahlen".
Abschlägeam 14.10.2022 | 14:06
Lieber Avente, beantragen Sie jetzt die vorgezogene Altersrente als Vollrente 100% oder ist das gleichzeitig dann auch bereits Ihre Regelaltersrente? Alternativ: in welchem Monat/Jahr sind Sie geboren?? Sonst bekommen Sie hier doch nur Halbinformationen, die Sie sich falsch zusammenkleben, das hilft Ihnen nicht :-(
Pierream 14.10.2022 | 15:28
Hallo, es gibt keinen Anrag für Berechnungsgrundlagen. Einfach die Berechnungsgrundlagen zusätzlich anfragen. MfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026