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Experten-Antwort

Berechnung von anteiligen Rentenpunkten

von CKO02.12.2019 | 16:22
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6 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine (eigentlich) einfache Frage, auf die ich nach zwei Stunden Internetrecherche irgendwie keine Antwort gefunden habe. Für Ausbildungen werden 0,75 Punkte pro Jahr angerechnet. Annahme: Eine Ausbildung beginnt im Sep 10 und endet im Jun 13. Also gibt es für diesen Zeitraum (34 Monate) 2,125 Punkte, richtig? Die eigentliche Frage: Was passiert ab Jul 13 wenn ein nahtloser Übergang in ein Arbeitsverhältnis erfolgte? Wie werden die Punkte für den Rest des Jahres berechnet? 10.501,22€ (Jul-Dez) / 33.659€ = 0,312 ?? Oder wird das Ø-Gehalt auch nur von Jul-Dez angesetzt? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo CKO,

`W°lfgang` hat die Angelegenheit schon recht gut beschrieben.

Vielleicht sollten Sie tats. mal eine Rentenauskunft MIT Ergänzenden Anlagen (ausführliche Berechnungsgrundlagen) anfordern. Damit dürfte die Angelegenheit -hoffentlich- etwas nachvollziehbarer werden.

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5 Antworten

am 02.12.2019 | 17:09
Fordern Sie Ihre Rentenauskunft mit Anlagen an. Dort können Sie die Berechnung nachvollziehen.
senf-dazuam 02.12.2019 | 17:36
Korrekt gerechnet. Für die erste Jahreshälfte gibt es Entgeltpunkte aus der Ausbildung, für die zweite Hälfte diese 0,3120 Entgeltpunkte.
W°lfgangam 02.12.2019 | 20:20
Hallo CKO, > Für Ausbildungen werden 0,75 Punkte pro Jahr angerechnet. Max. - wenn der Gesamtleistungswert (Bester Durchschnittswert aus allen Versicherungszeiten bei Rentenbeginn) nicht unterdurchschnittlich ist. Dabei wird die Ausbildungszeit nicht mtl. (0,0625) /jährl. (0,75) vergleichend be(aufge)wertet, sondern in _Summe für alle zu bewertenden Pflichtbeitragszeiten für berufliche Ausbildung_ ...im Idealfall steht der Vergleichswert - bei max. 3 Jahren Ausbildungszeit - bei 2,25 EP (hier natürlich um 2 Monate verringert, bei 2,125) abzüglich aller EP aus der tatsächlichen Beitragszeit während der beruflichen Ausbildung. Und ja, mit Prüfungstag endet grundsätzlich die zu bewertende 'Lehrzeit' mit diesem Monat. Ihre Frage für die Ermittlung der EP nach Monat Ausbildungsende hat @senf-dazu bereits zutreffend beantwortet. > ich habe eine (eigentlich) einfache Frage, auf die ich nach zwei Stunden Internetrecherche irgendwie keine Antwort gefunden habe. Hätten Sie mal gleich ins Sozialgesetzbuch 6 geschaut, da wird das ab hier 'sehr einfach' dargestellt ;-) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/BJNR122610989.html#BJNR… Daneben können Sie auch noch in die vertiefenden Informationen der von DRV online angebotenen Rechtsauslegungen einsteigen - beginnen Sie hier: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms… ...mit 2 Std. nur son' bisschen Rumlesen kommen Sie da aber auch nicht wirklich aus, melden Sie sich mal in 2 Tagen wieder *g Gruß w.
CKOam 03.12.2019 | 14:36
Vielen Dank für die schnellen und zahlreichen Antworten. Ich hatte wirklich nicht erwartet, dass eine so einfache Frage derart kompliziert zu beantworten ist. Da hab ich auch gar keine Zeit für, mich da jetzt tagelang einzulesen oder noch etwas anzufordern. Es geht ja "nur" um ein halbes Jahr und wie dieses berechnet wird. Dass das so kompliziert ist, na ja da soll noch einer durchblicken... Trotzdem Danke.
senf-dazuam 03.12.2019 | 15:19
Hallo CKO! Wenn das Ganze erschöpfend geklärt werden soll, braucht es schon einen langen Lehrgang ... Kurz gesagt wird aber jedes Jahr für sich betrachtet. Summe der betragspflichtigen Entgelte geteilt durch das Durchschnittsentgelt gibt die Entgeltpunkte für das Jahr. Fertig. Dass nun besondere Monate noch besonders behandelt werden ist eine andere Sache (beitragsgeminderte oder beitragsfreie Zeiten, ggf. begrenzte/gedeckelte Zuschläge, ...). Das können Sie wie schon gesagt in der ausführlichen Herleitung in einer Rentenauskunft nachlesen und sich in der Beratungsstelle oder bei einem Rentenberater erklären lassen.
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