Hallo CKO,
> Für Ausbildungen werden 0,75 Punkte pro Jahr angerechnet.
Max. - wenn der Gesamtleistungswert (Bester Durchschnittswert aus allen Versicherungszeiten bei Rentenbeginn) nicht unterdurchschnittlich ist.
Dabei wird die Ausbildungszeit nicht mtl. (0,0625) /jährl. (0,75) vergleichend be(aufge)wertet, sondern in _Summe für alle zu bewertenden Pflichtbeitragszeiten für berufliche Ausbildung_ ...im Idealfall steht der Vergleichswert - bei max. 3 Jahren Ausbildungszeit - bei 2,25 EP (hier natürlich um 2 Monate verringert, bei 2,125) abzüglich aller EP aus der tatsächlichen Beitragszeit während der beruflichen Ausbildung.
Und ja, mit Prüfungstag endet grundsätzlich die zu bewertende 'Lehrzeit' mit diesem Monat.
Ihre Frage für die Ermittlung der EP nach Monat Ausbildungsende hat @senf-dazu bereits zutreffend beantwortet.
> ich habe eine (eigentlich) einfache Frage, auf die ich nach zwei Stunden Internetrecherche irgendwie keine Antwort gefunden habe.
Hätten Sie mal gleich ins Sozialgesetzbuch 6 geschaut, da wird das ab hier 'sehr einfach' dargestellt ;-)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/BJNR122610989.html#BJNR…
Daneben können Sie auch noch in die vertiefenden Informationen der von DRV online angebotenen Rechtsauslegungen einsteigen - beginnen Sie hier:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms…
...mit 2 Std. nur son' bisschen Rumlesen kommen Sie da aber auch nicht wirklich aus, melden Sie sich mal in 2 Tagen wieder *g
Gruß
w.