Guten Tag Gertrude,
grundsätzlich kann Übergangsgeld nur bewilligt werden, wenn Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung erfolgt sind.
Des Weiteren gibt es Unterschiede bei der Berechnung von Übergangsgeld hinsichtlich was für eine Rehamaßnahme Sie absolvieren. Medizinisch oder beruflich?
Daher empfehlen wir Ihnen, mit der für Sie zuständigen Rehaabteilung der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen, um Ihre Frage zu klären.
Mit freundlichen Grüßen